Wegen Drogenschmuggels wurde in Russland gegen einen Deutschen ein Strafverfahren eingeleitet. Der Zoll hatte in seinem Gepäck Gummibärchen entdeckt, die die psychoaktive Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) enthielten.
Wie der Zoll am Dienstag mitteilte, war der Mann von Hamburg aus zu einer Brieffreundin nach Russland gereist. Bei der Kontrolle seines Rucksacks auf dem Flughafen Pulkowo in Sankt Petersburg fiel den Zöllnern eine Plastiktüte mit der Abbildung eines Cannabisblattes und der Aufschrift „Fink Green Goldbears“ auf. Darin befanden sich sechs stark riechende Gummibärchen mit THC, eine psychoaktive Substanz, die zu den Cannabinoiden gehört. Deren Einfuhr nach Russland ist verboten.
Der Fluggast gab an, die Gummibärchen in Deutschland gekauft und diese während des Fluges „für einen erholsamen Schlaf“ verwendet zu haben. Der 38-Jährige wurde festgenommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Drogenschmuggels eingeleitet. Ihm drohen 3 bis 7 Jahre Haft.
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