Verfassungsrechtler haben vor einem entfesselten Inlandsgeheimdienst gewarnt. Anlass sind jüngste Äußerungen des Verfassungsschutz-Präsidenten. Thomas Haldenwang (CDU) hatte erst kürzlich in der FAZ niedergeschrieben, was er für verfassungswidrig hält. Auch „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen“ könnten „Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein“, wenn etwa „zulässige Kritik“ in „aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns“ umschlage.
Im aktuellen Verfassungsschutzbericht heißt es, die „Delegitimierung des Staates“ erfolge „oft nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates“. Damit könnte man schon Witze über Versprecher von Annalena Baerbock im Zweifelsfall als Verächtlichmachung der Politikerin auffassen.
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