So will man den Bürgern die EU-Digitalbrieftasche schmackhaft machen🔥
Die EU hat ihre Mitgliedsländer angewiesen, bis zum Herbst 2026 eine sogenannte „digitale Brieftasche“ einzurichten. Damit sollen sich EU-Bürger sowohl online als auch offline ausweisen und digitale Identitätsdokumente speichern. Die elektronische Brieftasche, genannt „European Digital Identity Wallet“, soll zwar auf nationaler Ebene eingerichtet werden, ist aber ein übergeordnetes EU-Projekt.
Wie das Fachmagazin Netzpolitik berichtete, plant das Bundesinnenministerium bis Mai 2025 die Entwicklung eines Prototyps für eine digitale Brieftasche. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde deshalb damit beauftragt, einen Wettbewerb für das Konzept einer digitalen Brieftasche auszurufen. Derzeit bemühen sich elf Unternehmen darum, die digitale Brieftasche für Deutschland entwickeln zu dürfen.
Parallel dazu hat auch die EU-Kommission weitere Durchführungsrechtsakte auf den Weg gebracht. Danach müssen bei der digitalen Brieftasche auf EU-Ebene „die Vorgaben der reformierten eIDAS-Verordnung“ (eIDAS 2.0 = Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt) umgesetzt werden. Dazu gehören die von der EU vorgeschriebenen Kernfunktionen der als „Wallet“ bezeichneten digitalen Dokumentenakte, die technische Zertifizierung und die zu verwendenden Protokolle und Schnittstellen.
Bereits im Juni informierte die deutsche Verbraucherzentrale über das elektronische Brieftaschenprojekt. Im Artikel hieß es: „Hier erfahren Sie alles über die Vor- und Nachteile.“ Grundsätzlich wolle die EU den EU-Bürgern mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) eine „elektronische Identität“ zu bieten. Der digitale Ordner sei unter anderem für folgende Anwendungen vorgesehen:
Bereits im Juni informierte die deutsche Verbraucherzentrale über das elektronische Brieftaschenprojekt. Im Artikel hieß es: „Hier erfahren Sie alles über die Vor- und Nachteile.“ Grundsätzlich wolle die EU den EU-Bürgern mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) eine „elektronische Identität“ zu bieten. Der digitale Ordner sei unter anderem für folgende Anwendungen vorgesehen:
– digitale Dokumente wie den Personalausweis und Führerschein speichern
– Bankkonto eröffnen
– SIM-Karte registrieren
– Verträge elektronisch unterschreiben
– elektronische Gesundheitsdienste nutzen
– digitale Zahlungen freigeben
– Identität beim Online-Shopping nachweisen
– Reisetickets zentral verwalten
– Steuererklärung abgeben
– an einer Hochschule einschreiben
– Auto am Flughafen anmieten
Zu den Vorteilen gehörten laut Verbraucherschutzbehörde vereinfachte Transaktionen und eine erleichterte Authentifizierung im Internet. Als Beispiel für die Vorteile nannte der Verbraucherschutz eine vorgesehene Online-Authentifizierung für Gesundheitsdienste per QR-Code. Außerdem würde diese Brieftasche „datensparsam“ und „interoperabel“ sein, so die Behörde und schrieb: „Sie können das Wallet über verschiedene Plattformen und Dienste hinweg nutzen.“
Zu den Nachteilen hieß es auf der Verbraucherschutzwebseite: Es sei nicht auszuschließen, dass sich Unbefugte Zugang zu den sensiblen persönlichen Daten verschaffen würden – zumal die Daten alle zentral auf einem Verwaltungsserver gebündelt würden. Der Verbraucherschutz dazu: „So könnten trotz der Sicherheitsmaßnahmen Datenschutzbedenken aufkommen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit der gespeicherten Daten und den Zugriff Dritter darauf.“
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