Nord Stream-Sprengung: Was verschweigt Justizminister Buschmann?🔥
Knapp zwei Jahre nach dem Anschlag auf die Nord Stream Pipelines hat die Bundesregierung indirekt eingeräumt, mehr über Täter und Auftraggeber zu wissen als bisher bekannt. Das geht aus Antworten des von Marco Buschmann (FDP) geführten Justizministerium auf eine Große parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Insgesamt stellten die Abgeordneten Eugen Schmidt, Stefan Keuter und Joachim Wundrak 99 Fragen zu den vier Explosionen vom 26. September 2022, die die Versorgung mit russischem Erdgas zerstörten. Das Vertrauen „in die Ermittlungsarbeit des Generalbundesanwalts“ ist laut der Bundesregierung unerschüttert, auch wenn dieser bisher keine Erfolge vermelden kann.
Doch offensichtlich ist dort mehr bekannt, als die Öffentlichkeit weiß. Auf die Frage der AfD, ob die Bundesregierung „mittlerweile Erkenntnisse über den oder die Auftraggeber der Personen, welche die Anschläge auf Nord Stream verübten“ habe, antwortet das Justizministerium: „Die Beantwortung dieser Frage muss unterbleiben.“ Die Regierung erklärt, warum: „Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall weiterhin das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück.“ Denn: „Eine Auskunft zu solchen Erkenntnissen würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln.“ Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass sich durchaus Erkenntnisse ergeben haben. Ansonsten hätte die Antwort schlicht „Nein“ lauten müssen.
Auch bei den Fragen nach „der Finanzierung der Anschläge“ zieht sich die Bundesregierung auf „berechtigte Geheimhaltungsinteressen zum Schutz der Ermittlungen“ zurück. Auch hier hätte das Justizministerium antworten können, ihr lägen keinerlei Erkenntnisse vor.
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