Noch immer warten zahlreiche Impfgeschädigte auf eine Entschädigung durch Vakzin-Hersteller, die Gerichtsprozesse dauern an. Doch nun hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem möglicherweise wegweisenden Prozess eine erste Entscheidung getroffen. Das Gericht zweifelt daran, dass der angeklagte Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat.
Die Richter gehen derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht am Montag mit. Die Kammer möchte ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, „ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war“. Auf der anderen Seite sieht das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Beklagten wegen „unvertretbarer schädlicher Wirkungen“ des Impfstoffs.
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