Ausweispflicht beim Freibad-Besuch
Wer die Landesgrenzen unkontrolliert halten will, muss eben an Grundstücksgrenzen kontrollieren:
„Sobald als möglich gilt in den Freibädern Folgendes: Besucher müssen sich vorab mit Name und Adresse online registrieren, ihren Ausweis dann am Eingang vorzeigen. Wer spontan ins Bad will, muss seinen Ausweis mitbringen, wird vor Ort registriert. Kinder brauchen einen Schülerausweis.“ (BZ)
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