Zoll feiert Erfolg gegen das Organisierte Verbrechen: Plastikstrohhalme beschlagnahmt🤡
Das Hamburger Hauptzollamt hat einen großen Erfolg im Kampf gegen illegale Einfuhren verkündet . Am 30. Juli und 15. August sollten „insgesamt „1.854.000 Stück Strohhalme über das Zollamt Hamburg in den freien Warenverkehr abgefertigt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Doch nicht mit den Deutschen: „Die Zollbeamtinnen und -beamten guckten sich aber die in Taiwan und Vietnam hergestellten Halme genauer an, da der Verdacht bestand, dass sie aus umweltschädlichem Kunststoff bestanden.“ Dann wurde eine weitere wichtige Behörde in den brisanten Fall eingeschaltet: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde „bestätigte die Feststellungen des Zolls“. Ergebnis der bürokratischen Überprüfung: „Die Trinkhalme dürfen nun gemäß der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) nicht nach Deutschland eingeführt werden.“
Der Zoll schreibt weiter: „Im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes musste der Zoll in Hamburger in den letzten Wochen mehrmals gefährliche Waren aus dem Verkehr ziehen.“ Plastikstrohhalme sind seit Juli 2021 in der EU verboten. Doch ihre Konkurrenten aus Pappe stoßen bei Verbrauchern auf wenig Gegenliebe: Nach wenigen Minuten im Getränk weichen sie auf.
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