Weiße Vans und Kinderfänger?
„Laut Zeugen stoppte gegen 13.50 Uhr im Bereich „In der Hardt“ ein weißer Van. Wie die Polizei berichtet, hätte der Fahrer dann dort spielende Kinder dazu eingeladen, in das Fahrzeug zu steigen.“
Offenbar wurde aus dieser „Einladung“ nichts. An sich dürfte das jedoch mit klarem Menschenverstand als Versuch der Entführung gelten. Gibt es denn einen nachvollziehbaren Grund, warum jemand fremde Kinder einfach so einladen könnte, in seinen Van zu steigen? Die Polizei, die Verbrechen erst nachkommen kann, wenn sie tatsächlich schon begangen wurden, sieht das so:
„Man nehme die Sorgen der Eltern ernst und gehe jedem Hinweis nach, so die Ermittler. Sie erklären aber auch, dass in den allermeisten Fällen ein harmloser Sachverhalt zugrunde liegt, weshalb noch längst kein Grund zur Panik bestünde. Tatsächlich konnte der Transporterfahrer von Nachrodt noch zur Rede gestellt werden. Ein erster Verdacht erhärtete sich nicht, heißt es am Dienstag.“ (Bild)
Nun, wenn der Versuch, die „Einladung“, vergeblich war, gibt es außer Zeugenaussagen auch keinen Hinweis auf einen Tatbestand, was aber alles andere als ein „harmloser Sachverhalt“ sein kann. Wie sich der Verdacht wohl gelöst hat? „Hatten Sie vor, Kinder zu entführen?“ – „Nein“ – „Gute Fahrt“? Genaueres findet man nicht.
Die Polizei warnt sogar vor Verbreitung von privaten Meldungen zu verdächtigen Sichtungen. (Presseportal der Polizei)
Die Polizei & Justiz haben üblicherweise erst dann eine Handhabe, wenn das Verbrechen bereits geschehen ist. Das höchste der Gefühle, wie der Bürger sich oder sich seine Kinder schützen können, sind die üblichen Tipps, wie laut zu schreien (für den Bürger nach der Polizei) und nicht in fremde Autos zu steigen. Dieses Dilemma ist auch Thema unserer neuen Ausgabe:
Eine Ausgabe • Ein Thema • Ein Mosaikstein hin zum großen Bild
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