Wehrhaftigkeit gegen Klima-„Aktivisten“ wird bestraft
„Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Lkw-Fahrer, der im Juli im mecklenburg-vorpommerschen Stralsund in einen Klimakleber wegschieben wollte, einen Strafbefehl erlassen. Wegen versuchter Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung, soll er 90 Tagessätze eines nicht näher benannten Betrages zahlen. Dies summiert sich auf mehrere Tausend Euro.“ (Junge Freiheit)
Wegen „vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung„? Da hat die Staatsanwaltschaft wohl etwas „verwechselt“.
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Ausgabe 48: Zielführende Energie- oder Feindpolitik?
Eine Ausgabe • Ein Thema • Ein Mosaikstein hin zum großen Bild
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