Volle HĂ€rte des Gesetzes: Faeser verbietet Youtube-Kanal von Chanelđ„
Im Zuge des Verbots des Islamische Zentrums Hamburg (IZH) blieb es nicht beim vorgetÀuschten Vorgehen gegen islamistische Einrichtungen. Nach verschiedenen Medienberichten unterlief dem Faeser-Ministerium im Verfolgungseifer ein peinlicher Schnitzer. So hatte das Innenministerium nicht nur beim IZH zugeschlagen, sondern auch beim französischen Luxuskonzern Chanel, der eine durchaus dominierende Stellung im betreffenden Marktsegment einnimmt. So lieà das Innenministerium auch den YouTube-Kanal der Luxusmarke sperren.
Nicht bekannt ist, inwieweit noch vorhandene Reste eines frĂŒheren antikapitalistischen Affekts seitens der Ministerin, die sich bekanntlich selbst der politischen Linken zuordnet, den behördlichen MaĂnahmen zugrunde lagen. Doch macht es eher nicht den Anschein, als ob die klassenkĂ€mpferischen Pferde mit Faeser durchgegangen sein könnten.
Eher scheint diesmal der bĂŒrokratische Schlendrian die Falschen getroffen zu haben. Das bundesweite Verbot des IZH gemÀà Beobachtung durch den „Verfassungsschutz“ und Listung im Bundesanzeiger enthielt einen kleinen, wenn auch folgenreichen Fehler. So waren, wie RTL berichtete, auch die Internetadressen aller Teilorganisationen der islamischen Vereinigung im Bundesanzeiger aufgefĂŒhrt, weshalb auch sie verboten und abgeschaltet werden sollten. Aufgrund eines Schreibfehlers war auch der Web-Auftritt der Mode- und ParfĂŒm-Marke Chanel aus Frankreich in das Visier der staatlichen Verfolger geraten.
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