Spitzelstaat BRD: Geheimdienste sollen weitaus mehr Kompetenzen im Inland erhalten
Der deutsche Staat weitet die Bespitzelung seiner Bürger immer weiter aus. Neben immer neuen Zensurgesetzen und der Gängelung freier Medien, sollen nun auch noch Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) noch mehr Befugnisse erhalten. Der entsprechende Referentenentwurf, geschickt quasi durch die Hintertür im Getöse der angekündigten Fake-“Reformen“ kurz vor den Sommerferien vorgelegt, umfasst knapp 700 Seiten. Beide Geheimdienste sollen demnach nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch aktiv eingreifen dürfen.
Dies gelte etwa bei laufenden Cyberangriffen, oder wenn das BfV während einer Observation feststellt, dass die Zielperson eine andere Person angreift. In solchen Fällen ist es dann legitim, dass die observierenden oder sie absichernden BfV‑Bediensteten dem Opfer zu Hilfe eilen. Das sogenannte Trennungsgebot, wonach die Nachrichtendienste beobachten und informieren und die Polizei eingreift und ermittelt, soll grundsätzlich nicht angetastet werden. Außerdem soll der „Unabhängige Kontrollrat“, die Arbeit der Nachrichtendienste besser kontrollieren, etwa wenn es um die Wohnraumüberwachung geht.
Die Ausweitung der Befugnisse des ihm unterstehenden BfV ist offenbar ein besonderes Anliegen von Innenminister Alexander Dobrindt, der sich vehement dafür eingesetzt haben soll, dass das neue Bundesverfassungsschutzgesetz zusammen mit der vom Kanzleramt verantworteten Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht wird. Als Hauptvorwand muss wieder einmal die russische Bedrohung herhalten, aber auch die steigende Zahl politisch motivierter Straftaten. In Warheit geht es auch und gerade darum, den staatlichen Würgegriff um die Opposition noch enger zu ziehen. Dies erklärt auch, warum der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz, der auch der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste ist, darauf drängt, dass die Reform so schnell wie möglich umgesetzt wird. Die Altparteien wollen ihre schwindende Macht mit allen Mitteln erhalten.
Die Trennung zwischen Inlands- und Auslandsgeheimdienst wird mehr und mehr aufgehoben. Dem BND, der eigentlich für die Auslandsspionage zuständig ist, soll es ermöglicht werden, Wohnungen in Deutschland zu überwachen, Endgeräte zu manipulieren und den Inhalt von Post- und Warensendungen, die der BND heimlich öffnen darf, zu „bearbeiten“. Bis zu 15 Prozent des Datenvolumens aus allen Telekommunikationsnetzen sollen in das Auswertungszentrum des BND in ausgeleitet und durchleuchtet werden. Deutschland wird damit zunehmend zum Operations- und Einsatzgebiet des eigentlich als Auslandsgeheimdienst konzipierten BND, der sich de facto bald wird alle beliebigen Informationen verschaffen dürfen, in Wohnungen eindringen und manipulieren dürfen, sofern er selbst die entsprechenden Maßnahmen für „erforderlich“ hält – und was darunter zu verstehen ist, definiert er praktischerweise auch gleich selbst mit.
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