Mit seiner Annahme der Wahl beginnt nun auch eine bereits von der Landesregierung angekündigte Gesinnungsprüfung Sesselmanns. Hintergrund ist ein Passus im Thüringer Landeswahlgesetz, in dem es heißt: „Zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt.“ Dies ist laut Innenministerium bei Sesselmann zweifelhaft, da der Landesverfassungsschutz die AfD in Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ einstuft.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte in der Vergangenheit keinen Hehl aus seiner Meinung gemacht, dass er Beamte, die Mitglied der AfD sind, am liebsten aus dem Dienst entlassen würde. Kommt die Landesregierung zum Ergebnis, dass bei der Landratswahl im Landkreis Sonneberg ein Bewerber gewählt wurde, dem die beamtenrechtliche Eignung fehlt, wird die Landratswahl für ungültig erklärt.
Kostenlos abonnieren: t.me/kenjebsen