Mit Berufung auf eine EU-Verordnung aus dem Juli 2014 kündigte der deutsche Zoll in einer Presseerklärung an, keine Weihnachtspäckchen aus Russland nach Deutschland zu lassen. Bisher war der Postversand in beide Richtungen noch möglich. Jetzt erklärt der Zoll so gut wie alle denkbaren Geschenke zu verbotenen Waren.
„Darunter fallen auch Waren, die typischerweise Inhalt von Geschenksendungen sein können, wie beispielsweise Zellstoff und Papier, Holz und Holzwaren, Steine und Edelmetalle (Gold), Zigaretten, Kunststoffe und chemische Erzeugnisse einschließlich chemischer Fertigerzeugnisse wie Kosmetika.“
Auf der Liste, Anhang XXI der EU-Verordnung 833/2014 (ab Seite 164 der PDF-Datei) finden sich so unspektakuläre Dinge wie Duftkerzen, Rasierseife, Zahnpasta und Zeitungspapier. Nicht einmal die Plastikfolie, in der in Russland so gerne verpackt wird, dürfte eingeführt werden. Kleidung, Schuhe und Christbaumschmuck sind ebenfalls verboten.
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