Kriminelle können Geschlecht ändern und einfach untertauchen💥
Eigentlich wollte die Regierung das Selbstbestimmungsgesetz noch vor der Sommerpause im Kabinett beschließen. Mit dem Gesetz wäre die Änderung des Geschlechtseintrags künftig einmal pro Jahr per einfacher Ansage auf dem Meldeamt möglich. Doch daraus wird nun wohl nichts.
Das Gesetz ist auf Betreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) von Nancy Faeser (SPD) zweimal wegen Sicherheitsbedenken des Bundeskriminalamts von der Tagesordnung genommen worden. Der Grund: Mit der einfachen Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens würde eine völlig neue Identität im Sinne einer neuen Person geschaffen, die keinerlei Verbindung zum Vorleben des Antragstellers mehr haben darf. Im Klartext: Die bisherige Person hört auf, zu existieren! Sie muss aus allen Registern und Archiven gelöscht werden. Vom Verkehrsvergehen bis zum Terrorverdacht – die Polizei hätte keinerlei Chance mehr zu ermitteln.
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