Im Rahmen der aktuellen Hitzeschutzmaßnahmen schreibt das BMG nach Anweisung von Karl Lauterbach das Tragen von Hitzeschutzmasken vor. Ab einer Außentemperatur von 25 Grad Celsius sind die Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und auch in Büros zu tragen.
Außerdem muss jeder Bürger einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu Heizkörpern einhalten.
Wer aus medizinischen Gründen keine Hitzeschutzmaske tragen kann, der braucht ein ärztliches Attest und darf nur zwischen 22:00 und 06:00 Uhr das Haus verlassen.
Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen der Maske befreit, wenn sie mit mindestens 2 Erwachsenen unterwegs sind, die eine Hitzeschutzmaske tragen. Senioren wird grundsätzlich das Tragen von zwei Hitzeschutzmasken empfohlen.
Die neuen Regelungen gelten ab Montag, dem 28.08.2023.
Kostenlos abonnieren: t.me/kenjebsen