Gericht stellt klar: Bargeld gefĂ€hrdet die Rechtsordnung đ„
Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. DĂŒrfte man meinen. Wer allerdings mit ĂŒber einer halben Million Euro auf der Autobahn spazieren fĂ€hrt, merkt schnell: Die Freiheit endet exakt an der nĂ€chsten Zollkontrolle. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den behördlichen Griff in die private Portokasse eines Autofahrers nun hochoffiziell abgenickt.
Exakt 618.580 Euro fand der Zoll im Pkw eines polnischen Fahrers. GestĂŒckelt in ĂŒber 17.000 einzelne Scheine â das entspricht gut 17 Kilogramm feinstem Banknotenpapier. Weil der Mann den neugierigen Beamten nicht plausibel erklĂ€ren konnte oder wollte, warum er sein privates Fort Knox im Kofferraum spazieren fĂ€hrt, schritt der Zoll zur Tat und stellte die komplette Summe sicher.
Vor dem Verwaltungsgericht erlebte der KlĂ€ger bei dem Versuch, seine rollende Wechselstube zurĂŒckzubekommen, eine Abfuhr. Die Richter greifen tief in die polizeiliche PrĂ€ventionskiste: Von dem Geld gehe eine âfortbestehende Gefahr fĂŒr die Rechtsordnungâ aus. Ăbersetzt heiĂt das: Der Staat kann dem Mann zwar absolut keine konkrete Straftat nachweisen, aber die bloĂe Menge an Bargeld reicht fĂŒr einen Generalverdacht. Zur prophylaktischen âGefahrenabwehrâ behĂ€lt der Fiskus die Scheine einfach mal. Wichtig zu wissen: Die Staatsanwaltschaft hatte das GeldwĂ€scheverfahren eingestellt, weil sie dem Mann nichts nachweisen konnte. Strafrechtlich belangt wurde er also nicht.
Die klassische Unschuldsvermutung weicht so durch die behördliche HintertĂŒr einer pauschalen GeldwĂ€schevermutung. Wenn man die saubere Herkunft seiner GeldbĂŒndel nicht lĂŒckenlos mit Quittungen und VertrĂ€gen belegen kann, ist die Kohle dauerhaft weg. Wer also mal sein Erspartes im Kofferraum von A nach B transportiert, ist aus behördlicher Sicht offensichtlich kein grundsĂ€tzlich unbescholtener BĂŒrger mehr, sondern ein wandelnder Anfangsverdacht – auf was auch immer.
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