Faeser will AfD-Verbotsgutachten nicht veröffentlichen🤡
Seit dem 2. Mai 2025 wird die Partei Alternative fĂĽr Deutschland (AfD) laut Einschätzung des Bundesamts fĂĽr Verfassungsschutz (BfV), dem Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland unter aktueller geschäftsfĂĽhrender Leitung von Nancy Faeser (SPD), als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
Die seit Jahren medial geschĂĽrte Vorverurteilung von Wählern und Sympathisanten der Partei, die gesellschaftliche Abwertung und Bezeichnung als potenzielle „Rechtsextremisten“ oder forciert „Nazis“, erfährt damit nun den offiziellen Argumentationsbeleg samt Stempel.
FĂĽr Betroffene wäre daher der gesamte Text des laut Medien „mehr als 1.100 Seiten“ umfassenden und mit „zahlreiche Belegen“ gespickten Gutachtens von hohem Interesse. Als vorbeugende MaĂźnahme ordnete Nancy Faeser als geschäftsfĂĽhrende Innenministerin eine entsprechende Information an die deutsche Presse an.
Die ĂĽber die Deutsche Presse Agentur (dpa) versandte kurze, aber erkenntnisreiche Mitteilung lautet, zu finden in den Artikeln des SPD-nahen RND, bei der im Springer-Verlag publizierten Welt-Zeitung sowie bei n-tv: „Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurĂĽckliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.“
Laut n-tv-Artikel gibt die scheidende Innenministerin Faeser am 2. Mai 2025 wörtlich zu Protokoll: „Innenministerin Faeser betonte: ‚Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben.‘ Das Bundesamt habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schĂĽtzen. ‚Dabei arbeitet es eigenständig‘, so Faeser. ‚Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen PrĂĽfung, die in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten ist.'“
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