Ende 2022 sorgte die Bundesregierung für eine Änderung der sog. „Versorgungsreserveabrufverordnung“. Diese besagte, dass über einen vorgegebenen befristeten Zeitraum ggf. die verpönten und stillgelegten Kohlekraftwerke im Land wieder aktiv für die Stromversorgung zur Verfügung stehen dürfen. Der festgelegte Zeitraum lief vom 01.10.2022 bis zum 30.06.2023. In einer Pressemitteilung vom 04.10.2023 sieht sich das Habeck-Ministerium nun gezwungen, erneut über die befristete Reaktivierung die Stromversorgung des Landes zu informieren.
So heißt es in der Mitteilung: „Die Versorgungsreserve wird reaktiviert, um Gas in der Stromerzeugung einzusparen und dadurch Versorgungsengpässen mit Gas in der Heizperiode 2023/2024 vorzubeugen.“ Das BMWK sieht sich jedoch zudem verpflichtet, im Rahmen der Mitteilung ihre Wählerschaft zu beruhigen. So heißt es: „Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise (sic!) im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt, wie auch die Klimaziele, davon unberührt.“
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