Die Zustimmung zur Lieferung von Streumunition wird für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nicht nur zu einem moralischen Problem. Die im Aussage des Bundespräsidenten, man dürfe den USA in dieser Frage „nicht in den Arm fallen“, hat ein strafrechtliches Nachspiel. Der Bonner Mathematiker Wolf Göhring hat bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten gestellt.
Nach seiner Auffassung hat der Bundespräsident gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz-Gesetz verstoßen, nach dem Streumunition nicht durch die Bundesrepublik transportiert werden darf. Mit seiner Aussage rufe Steinmeier die zuständigen Stellen und Behörden dazu auf, die USA auf deutschem Bundesgebiet gewähren zu lassen und Rechtsverstöße nicht zu ahnden. Der Kläger verweist darauf, dass Deutschland in mehreren Manövern gezeigt habe, dass Deutschland Transitland für US-amerikanische Waffensysteme sei, da es die Verlegung und den Weitertransport von Waffensystemen geübt habe.
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