Die Anwaltskosten des Gesundheitsministeriums aufgrund von Rechtsstreitigkeiten wegen Corona-Maskendeals schießen weiter in die Höhe. Das BMG hat von November 2022 bis Ende September 2023 rund 14,7 Mio. Euro allein für juristische Auseinandersetzungen mit Unternehmen ausgegeben, die Corona-Masken liefern wollten beziehungsweise geliefert haben. Mittlerweile wurden insgesamt über 57 Mio. Euro Steuergeld für teure Kanzleien ausgegeben.
In einem sogenannten Open-House-Verfahren hatte das BMG unter dem ehemaligen Minister Jens Spahn im Frühjahr 2020 die Abnahme von FFP2-Masken zu einem Festpreis von 4,50 Euro pro Stück und 60 Cent für eine OP-Maske garantiert. Durch das Verfahren war die Bundesregierung gezwungen, jegliche Mengen des Produkts, das ihnen von Lieferanten in einem bestimmten Zeitraum angeboten wurde, anzunehmen. Die Unternehmen lieferten wesentlich mehr Masken als überhaupt benötigt wurden, das BMG verweigerte die Abnahme. Es folgten mehr als 100 Klagen.
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