Der sächsische Landesrechnungshof hat schwerwiegende Mängel bei der Verteilung von Fördermitteln zur Integration von Migranten festgestellt. Die Vergabepraxis der Sozialministerin Petra Köpping (SPD) habe „keinem rechtsstaatlichen Verwaltungshandeln“ entsprochen. Die von ihr bereitgestellte Richtlinie sei „nahezu voraussetzungslos“ gewesen und habe Anreize für eine „selbstbezügliche“ Projektlandschaft gesetzt.
Als besonders schwerwiegend gelten Interessenkollisionen und Befangenheit. Dies betrifft u. a. den sächsischen AWO-Landesverband. Zu ihren Mitgliedern zählen Köpping und ihre Staatssekretärin Dagmar Neukirch (SPD). Unter dem Vorwand, Asylbewerber für Freiwilligenarbeit zu gewinnen, hatte der Verein von 2016 bis 2019 satte 433.000 Euro bekommen. Dabei stünden die Ausgaben laut dem Rechnungshof „in keinem Verhältnis“ zu ihrer Wirkung: Obwohl die AWO bereits 2018 das Scheitern ihrer Projekte eingeräumt hatte, wurde die bewilligte Summe im Folgejahr um 30 % erhöht.
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