Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, hat dem Vorwurf, seine Behörde habe sich zu einer „Gesinnungspolizei“ entwickelt, widersprochen. Nicht alle persönlichen Aussagen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen“ könnten „Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein“, wenn etwa „zulässige Kritik“ in „aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns“ umschlage, schrieb Haldenwang in einem Gastbeitrag in der FAZ.
Eine Delegitimierung staatlichen Handelns liegt übrigens schon dann vor, wenn Sie sich keine Wärmepumpe einbauen wollen, weil ihre Ölheizung noch wunderbar funktioniert und Sie dies bei Facebook kundtun. Dann sind Sie im besten Deutschland aller Zeiten heute schon ein Fall für den Verfassungsschutz und gehören gemeldet und beobachtet.
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