Der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla reichte am Donnerstag eine Amtshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten von der Innenministerin Nancy Faeser, beim Landgericht Köln ein. In der Klageschrift beantragt er, dass der Staat ihm die bereits bezahlten Abogebühren für sein Jahresabonnement des Compact-Magazins erstatten soll. In der Begründung führt er aus, warum er und womöglich rund 40.000 weitere Abonnenten ein Recht auf Rückerstattung der Abokosten durch den Staat oder sogar durch Frau Faeser persönlich haben sollten.
Zunächst schildert der Anwalt den Sachverhalt, wonach die Compact-Redaktion im Januar 2024 über ein Verkaufsverbot ihrer Zeitschrift an Kiosken und in Bahnhöfen informiert habe. Pankalla sei daraufhin dem Aufruf des Chefredakteurs Jürgen Elsässer nachgekommen, welcher in Internetvideos darum bat, das Compact-Magazin zu abonnieren, weil es durch das Verkaufsverbot existenziell gefährdet sei. Der Kölner Jurist empfand das Verbot als Ungerechtigkeit, erklärte er in der Klageschrift weiter. Infolgedessen schloss er am 29. Januar 2024 zur Unterstützung des Compact-Verlags ein Abonnement ab. Das Jahresabo in Höhe von 69,95 Euro bezahlte er im Januar im Voraus.
Am 5. Juli verbot die beklagte Bundesrepublik, vertreten durch Nancy Faeser, den (angeblichen) Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ und seine Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ und verfügte deren Auflösung mit der Begründung, der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Dem Kläger seien bis dato nur fünf von insgesamt zwölf bezahlten Compact-Ausgaben zugestellt worden.
Hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung habe Pankalla deshalb einen Schadensersatzanspruch nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Denn der Staat, in Person von Nancy Faeser, habe schuldhaft seine Amtspflicht verletzt. Zur Amtspflicht gehöre, dass die Innenministerin Faeser innerhalb der gültigen Gesetze handeln müsse. Das stellt der Kölner Anwalt in seiner Klageschrift infrage.
Fraglich sei, so der Kölner Jurist, ob die Verbotsverfügung rechtlich zulässig gewesen ist. Dies erscheine sehr zweifelhaft. Die Innenministerin habe sich bei ihrem Compact-Verbot auf das Vereinsrecht bezogen. Allerdings brauche es zum Beleg eines wie auch immer gearteten Compact-Vereins eine Vereinssatzung mit einem festgelegten Vereinszweck. Neben so einem Beleg fehle auch der Nachweis, mit welchen Personen sich Elsässer angeblich für einen Vereinszweck zusammengetan habe. Die Unterstellung eines nicht existenten Vereins und eines Vereinszwecks seitens einer Innenministerin sei sowieso schon einmalig. Dazu schrieb Pankalla: „Dabei sollte es ein einmaliger Vorgang sein, dass Personen und Firmen einfach unterstellt wird, sie seien ein Verein und ihr Vereinszweck sei dies, was eine Innenministerin glaubt.“
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