Der Betriebsrat hatte den von der
SZ-Geschäftsführung (Dr. Karl Ulrich und Dr. Christian Wegner) angeordneten Durchsuchungen übrigens ausdrücklich zugestimmt (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 6 BetrVG).
Was ist nochmal die Aufgabe eines Betriebsrats? Genau, die Wahrung der Rechte von Angestellten sicherzustellen.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn ein paar Leser der Süddeutschen Zeitung ihr Abonnement nun frustriert kündigen würden…
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