Das Politikmagazin Cicero klagte mehr als eineinhalb Jahre gegen das Bundeswirtschaftsministerium auf Herausgabe von Unterlagen, in denen der Atomausstieg begründet wird. Bereits im Juli 2022 hatte die Cicero-Redaktion beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach dem Umweltinformationsgesetz einen Antrag auf Herausgabe der Akten gestellt. Bislang konnte das Ministerium die Unterlagen unter Verschluss halten.
Am Dienstag wurden dem Politikmagazin die Urteile aus den beiden diesbezüglich von Cicero betriebenen Gerichtsverfahren zugestellt. In beiden Fällen hat das Verwaltungsgericht Berlin zugunsten des Magazins entschieden: Die Geheimhaltung sei rechtswidrig. Nach dem Gerichtsurteil muss das BMWK die Akten über die Grundlagen zum Atomausstieg herausgeben, berichtete Cicero am Mittwoch. „Der Kläger hat Anspruch auf Zugang zu den nicht offengelegten Unterlagen“, heißt es im Urteil.
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