Das OLG Bamberg hat Astra Zeneca zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“ verurteilt. Im Zivilverfahren um einen Impfschaden klagt eine 33jährige aus Oberfranken. Das Unternehmen verweigert bisher Einsicht in die Forschungsdaten.
Der Prozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Astra Zeneca muss nun sämtliche weitere Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, „soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen“, herausgeben.
Die damals 30 Jahre alte Klägerin fiel in ein Koma, nachdem sie sich im März 2021 nach Lauterbachs Aussage komplett nebenwirkungsfrei gegen Corona hatte impfen lassen. Außerdem erlitt sie eine Darmvenen-Thrombose. Ist dies der Anfang einer umfassenden Aufarbeitung, auch Lauterbachs Verbrechen? Was meinen Sie?
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