Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm vorzulegen, um den CO2-Ausstoß zu senken. Es gab damit einer Klage der „Deutschen Umwelthilfe“ (DUH) und des BUND statt. Das Umweltbundesamt hatte beklagt, dass es in den Jahren 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen in den Bereichen Wohnen und Verkehr gegeben habe.
Ein Sofortprogramm müsse „kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen“, teilte das Gericht mit. Die DUH zeigte sich hochzufrieden. „Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik“, sagte der Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er verlangte ein sofortiges Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 30 km/h in Ortschaften.
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