Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das Jahr 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Karlsruher Richter gaben damit einem Antrag der Unionsfraktion im Bundestag statt. Die Entscheidung konkretisiert die 2009 eingeführte Schuldenbremse.
Hintergrund der Beschwerde von CDU und CSU war die Verschiebung von 60 Milliarden Euro in den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF). Ursprünglich war die Kreditermächtigung für die Corona-Politik eingeplant, wurde jedoch nicht verwendet. Um die Gelder zu nutzen, beschloss der Bundestag mit Mehrheit der Ampel-Koaltion im Februar 2022 rückwirkend einen Nachtragshaushalt für 2021. Dadurch wurden diese Kreditermächtigungen dem Klimafonds zur Verfügung gestellt, wodurch er von 40 Milliarden auf 100 Milliarden Euro anwuchs. Gegen diese Umverteilung der Kreditermächtigung legte die Union in Karlsruhe Beschwerde ein. Es ist das erste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Schuldenbremse.
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