Das Amtsgericht Augsburg hat ein Verfahren gegen einen Mann, der zur Ausrottung der AfD aufgerufen hatte, eingestellt. Der Angeklagte muss 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und entging einer Verurteilung.
Der 33jährige hatte 2023 auf Twitter einen Beitrag der AfD Sachsen, in dem die Partei für ein Genderverbot warb, mit folgenden Worten kommentiert: „Ihr verschissenen Scheiß-Nazis, gehört wirklich ausgerottet.“ Zusätzlich postete er ein Bild einer Regenbogenfahne, auf der ein Maschinengewehr und der Schriftzug „defend Equality“ (Gleichberechtigung verteidigen) abgebildet waren. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Aufruf zur Tötung von AfD-Mitgliedern und warf dem Mann die Belohnung und Billigung von Straftaten vor. Das Amtsgericht schloss sich dieser Einschätzung an und erließ zunächst per Strafbefehl eine Geldstrafe. Da der Angeklagte dies nicht akzeptieren wollte, kam es zur Gerichtsverhandlung, die mit einer Einstellung endete.
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