Carla Hinrichs stand am Mittwoch vor dem Landgericht in Frankfurt, weil sie ihre zweimonatige Haftstrafe auf Bewährung wegen Nötigung aus erster Instanz nicht akzeptieren wollte. Ihre Argumentation für eine mildere (oder gar keine) Strafe: Weil der Glauben an den klimabedingten Untergang der Welt für Hinrichs eine Art Religion ist, sollen ihre Proteste als Handeln im Namen des Glaubens bewertet werden. Kein Scherz! Ihr Verteidiger Adrian Wedel brachte vor Gericht das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Religionsfreiheit an.
Hinrichs habe nach ihrer „Glaubens-Überzeugung“ gehandelt, nicht nach rationalen Maßstäben des Rechts und das sei bei der Straf-Bemessung auch zu berücksichtigen. „Dies stellt eine Gewissensentscheidung im Sinne Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 3 Grundgesetz dar.“ Beim Plädoyer packte Wedel noch einen drauf: „Artikel 4 ist Teil der Menschenwürde.“
Völlig krank!🤦🏻♂️
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