BRD-Wahnsinn: Fußfesseln für Gefährder sollen Terroranschlägen verhindern🤡
Der BGH urteilte, dass ein salafistischer Afghane weiterhin eine Fußfessel tragen muss. Dass dieses Urteil als hart und entschlossen gewertet wird, unterstreicht, welche wahnwitzigen Zustände in dieser BRD herrschen. Bei dem Mann handelt es sich nicht nur um einen Gefährder – sein Asylantrag wurde bereits im Jahr 2000 (!) endgültig abgelehnt. 26 Jahre später befindet er sich immer noch in Deutschland und ist eine permanente Bedrohung. Laut Polizei bewegt er sich seit 2016 in der radikal-islamischen Szene, wo er eine hervorgehobene Stellung einnimmt; 2020 wurde erstmals wegen der Vorbereitung von Anschlägen für den Islamischen Staat gegen ihn ermittelt. Zwei Jahre später wurde das Verfahren jedoch eingestellt.
Im November 2022 wurde seine Abschiebung angedroht, nachdem die Ausländerbehörde ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ festgestellt und ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt hatte, weil von dem Afghanen eine erhebliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehe. Hinzu kam ein Kontaktverbot zu bestimmten Personen und eine Aufenthaltsbeschränkung, nach der er einen von den Behörden bestimmten Bereich nicht ohne Weiteres verlassen durfte. Ende 2025 gewährte ihm das Darmstädter Amtsgericht jedoch vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ausweisung und das Einreiseverbot.
Aufenthaltsbeschränkung und Kontaktverbot blieben bestehen. Zudem ordnete es seit 2022 immer wieder an, dass der Mann eine elektronische Fußfessel tragen muss. Gegen eine weitere Verlängerung der Maßnahme legte er Anfang des Jahres erfolgreich Beschwerde ein. Das OLG Frankfurt hob die Anordnung auf, weil eine Fußfessel erst angeordnet werden dürfe, wenn ein Schaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohe – also offenbar unmittelbar bevor jemand eine Sprengladung zündet, in eine Menschenmenge fährt oder zum Messer greift!
Der BGH hob zumindest dieses absurde Urteil auf. Er stellte klar, dass bei Terrorismusfällen geringere Maßstäbe für eine Fußfessel gelten. Wie gefährlich eine Situation sei, hänge nicht allein davon ab, wie wahrscheinlich ein Schaden eintrete, sondern auch davon, welches Ausmaß der mögliche Schaden erreichen könnte. Der Mann vertrete ein „verfestigt salafistisch geprägtes, ultrakonservatives Islamverständnis“, habe jihadistische und IS-Propaganda konsumiert und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Er soll Kontakt zu Personen gehabt haben, die sich mit dem Einsatz von Drohnen zum Transport von Sprengladungen befassten, auf seinem Handy wurde eine Datei mit einer Bombenbauanleitung gefunden, zeitweise soll er eine Schusswaffe zu Hause gelagert haben. Bei einer Durchsuchung wurde auch noch ein verbotenes Faustmesser entdeckt.
Dass deutsche Gerichte nicht nur die Abschiebung einer solchen tickenden Zeitbombe verhindern, sondern sogar noch eine Fußfessel für eine überzogene Maßnahme halten, zeigt den ganzen Irrsinn der Gesetzeslage in diesem Land. Übrigens hatte der Afghane auch kurzzeitigen Kontakt zu der Aussteigerorganisation „Violence Prevention Network“, genau wie der Berliner-CSD-Attentäter Abdul Ballout – und ebenso erfolglos.
Der BGH ordnete nicht an, dass er endlich abgeschoben wird. Die Fußfessel, die er nun nach einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung wieder tragen muss, nützt gar nichts, um einen Terroranschlag zu verhindern. Sie informiert die Behörden lediglich über seinen Aufenthaltsort, aber nicht darüber, was er dort tut. Ob er eine Bombe zusammenbastelt oder sich Waffen beschafft, ist nicht erkennbar. Die Behörden müssen einen erheblichen Zeitaufwand investieren, um eine solche Figur zu überwachen – die sich ohnehin seit mehr als einem Vierteljahrhundert nicht mehr in Deutschland befinden dürfte.
✅Diese und weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie gratis auf: t.me/kenjebsen_backup
Teilen hilft allen: Bitte leiten Sie diesen Beitrag an Ihre interessierten Kontakte weiter und helfen Sie damit gleichzeitig, dass dieser Kanal weiter wachsen kann❤️









