BRD-Regime erhöht Parteienfinanzierung rückwirkend💥
Der Bundestag hat die Erhöhung der Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung auf 188,4 Millionen Euro rückwirkend bis zum Jahr 2018 beschlossen. Damit steigen die jährlichen Zuschüsse nach Parteiengesetz ab dem kommenden Jahr um etwa 22 Millionen Euro, berechnete der Bund der Steuerzahler. Für den Gesetzesentwurf stimmten alle Fraktionen außer der AfD. Insgesamt stimmten 541 Abgeordnete mit Ja, 69 waren dagegen und zwei enthielten sich.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer im Jahr 2018 beschlossenen Novelle des Parteiengesetzes. Damals hatte der Bundestag mit Stimmen der Union und SPD die Fördersumme für Parteien um 25 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro jährlich erhöht. Im Januar 2023 erklärte Karlsruhe diese Erhöhung für verfassungswidrig, da ihre Notwendigkeit nicht ausreichend begründet worden sei.
Kostenlos abonnieren: t.me/kenjebsen