Brandenburg stellt stillgelegte Windräder unter Denkmalschutz – Betreiber spart Rückbaukosten????
In einem beispiellos absurden Schritt wurden zwei stillgelegte Windkraftanlagen in Brandenburg unter Denkmalschutz gestellt. Die Anlagen stehen seit Jahren aufgrund defekter Generatoren und fehlender Ersatzteile still. Da der Denkmalschutz an sich eine Maßnahme zur Bewahrung kulturellen Erbes darstellt, erheben sich kritische Stimmen gegen die finanziellen Beweggründe hinter solchen Anträgen. Jeannine Weinrich, die Erbin des Windparks, erspart sich durch den Denkmalschutz nämlich erhebliche Abrisskosten.
Diese können je nach Größe und Standort der Anlagen in die Zehntausende gehen. Christina Onnen vom Landesdenkmalamt betont, dass der Grund für den Schutzantrag, hier die Kostenersparnis, für die Beurteilung angeblich irrelevant sei. Diese Politik könnte jedoch dazu führen, dass mehr Betreiber den Denkmalschutz als Mittel nutzen, um sich finanzielle Lasten vom Leib zu halten.
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