Bisher mussten Opfer von Diskriminierung Indizien sammeln, um vor Gericht nachzuweisen, dass sie aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft oder sexuellen Orientierung benachteiligt wurden. Das will Ataman jetzt auf eine „Glaubhaftmachung“ reduzieren. Bedeutet: Eine große Wahrscheinlichkeit, dass diskriminiert wurde, soll ausreichen. Wer etwa eine Frau mit Kopftuch nicht zum Bewerbungsgespräch einlädt, könnte in Zukunft verklagt werden.
Doch damit nicht genug. Ataman will in ihrem Amt als Unabhängige Diskriminierungsbeauftragte auch selbst gegen Diskriminierung vorgehen. Damit das möglich wird, will sie ein „altruistisches Klagerecht“ einführen, das es ihr erlaubt, Einzelpersonen, Firmen oder Behörden wegen Diskriminierung anzuzeigen, auch, wenn Ataman selbst nicht betroffen ist. Bedeutet: Ataman will zur Überwachungs-Beauftragten werden, die Menschen und Institutionen auf ihre politische Gesinnung prüft, um sie dann – im Namen des Staates – anzuziegen und vor Gericht zu zerren.
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