Bisher ist die Bundesregierung nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nachgekommen, das Gesetz zum Verbot von Kinderehen zu überarbeiten. Doch die Frist läuft ab. Bis spätestens 30. Juni muss es eine Novelle geben, sonst ist das Gesetz ungültig. Kinderehen wären dann in Deutschland legal💥
Hintergrund: Das 2017 erlassene Gesetz untersagt für Deutschland im Ausland geschlossene Ehen, wenn einer der Partner jünger als 16 Jahre alt ist. Dies trifft fast ausschließlich auf Mädchen zu. Die Grünen hatten damals gegen das Gesetz gekämpft. Das Verfassungsgericht hatte jedoch bemängelt, es fehle an Regelungen, die Minderjährige schützen, sobald sie nach Deutschland einreisen. Wenn ihre Ehe damit unwirksam ist, müssten unter anderem Unterhaltsansprüche geklärt werden. Außerdem verlangte Karlsruhe, dass eine verbotene Ehe gültig werde, sobald der Partner volljährig werde.
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