Berliner Polizei darf keine Gebühren von Klimaklebern verlangen
„Die Berliner Polizei hat sich das Entfernen eines „Klimaklebers“ aus dem Straßenverkehr bezahlen lassen und dem Betroffenen einen Gebührenbescheid geschickt.“
Dass die Polizei das nicht tun darf „entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einem am Dienstag verkündeten Beschluss in einem Eilverfahren. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Klimaaktivisten statt. (VG 1 L 363/23)“ (Epoch Times)
Da könnte man fast mal wieder auf den Gedanken kommen, dass Justiz genauso „aktivistisch“ agiert, wie die Klima-„Aktivisten“. Das wäre kein Wunder, denn schließlich hat der Marsch durch die Institutionen vor der Justiz nicht Halt gemacht. Lesenswert zum Thema:
Ausgabe 48: Zielführende Energie- oder Feindpolitik?
Eine Ausgabe • Ein Thema • Ein Mosaikstein hin zum großen Bild
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