Berlin: Klimakleber lösen darf nichts kosten🤡
Nicht nur, dass die Strafverfolgung nur gehemmt reagiert, selbst die relativ hilflose Strategie des Landes Berlin, den Klimaklebern zumindest Gebühren für ihre Ablösung von der Straße in Rechnung zu stellen, ist jetzt vorerst gescheitert.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin erklärte einen Gebührenbescheid der Berliner Polizei in Höhe von 241 Euro für rechtswidrig. Insgesamt wurden bereits 1.300 entsprechende Bescheide an die Aktivisten verschickt, die in der Regel von den Großspendern des Protestunternehmens „Letzte Generation“ übernommen wurden. Es ist schon lange bekannt, dass die Protestierer, die in Großstädten, auf Autobahnen und mittlerweile auch Flughäfen den Verkehr blockieren, für ihre Aktionen bezahlt und ihre Geldstrafen finanziert werden.
Insgesamt könnten etwa 300.000 Euro an Rückzahlungen auf das Land Berlin zukommen. Die Anwälte eines betroffenen Klimaklebers hatten gegen den Bescheid geklagt, weil dieser keine Rechtsgrundlage habe. Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob sich da womöglich die Senatsverwaltung absichtlich selbst sabotiert hat, denn der Senat hätte es in der Hand gehabt, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.
Einfach Klebenlassen wäre vermutlich die kostengünstigere Lösung gewesen. Schließlich setzt diese Protestform das Gerettetwerden geradezu voraus. Das Ablösen ließe sich so sogar noch outsourcen und zum Geschäft machen ‒ die Dienstleistung würde nach einer entsprechenden Wartezeit sicher mit mehr als 241 Euro entgolten.
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