Bei einem Empfang von Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Betriebsräten bezeichnete der deutsche Bundespräsident Frank-Walter-Steinmeier am 29. Januar bestimmte, nicht näher definierte Teile der Bevölkerung als „extremistische Rattenfänger“. Damit habe er bei einer Rede während seiner offiziellen Amtsausübung als Bundespräsident Millionen von Wählern indirekt als „Ratten“ diffamiert, so die Auffassung einiger Unterstützer der Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby.
Ganz davon abgesehen, dass eine wahre Demokratie aus Gegensätzen bestehe und Gegensätze ertrage, sei Steinmeiers Verhalten nicht mit dem Amt des Bundespräsidenten vereinbar, so die Aktivisten von GemeinWohl-Lobby. Sie stellten deshalb am 2. Februar Strafanzeige gegen Steinmeier wegen Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch.
Kostenlos abonnieren: t.me/kenjebsen