Aufgedeckt: BRD-Ermittlungsbehörden kaufen illegale Datenđ„
Vermutet wurde es schon lĂ€nger, jetzt ist es durch Recherchen von Netzpolitik und BR bestĂ€tigt: Deutsche LandeskriminalĂ€mter kaufen Daten bei DatenhĂ€ndlern, um auf diese Weise an Informationen zu gelangen. Mithilfe der Standortdaten eines Handys beispielsweise lĂ€sst sich der Aufenthaltsort einer Person metergenau bestimmen â fĂŒr die legale Variante, die es gibt, die Funkzellenabfrage, braucht es eine richterliche Genehmigung.
Nur fĂŒnf Landespolizeien erklĂ€rten, dass sie derartige Daten nicht nutzen: Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Zwei LĂ€nder gaben auf Nachfrage zu, bereits kommerziellen Datenhandel genutzt zu haben, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, die ĂŒbrigen neun LĂ€nder beriefen sich auf Geheimhaltung. Meist bedeutet das, dass sie diese Version des Datenerhalts in Anspruch nehmen.
Die kommerziell gehandelten Daten stammen aus allen möglichen Handy-Apps, wie Lieferdiensten, Karten, Dating-Apps; sie werden bei Nutzung des Programms sofort gezogen und in Sekundenschnelle ĂŒber Handelsportale weiterverkauft. Diese Daten verraten gebĂŒndelt sehr viel ĂŒber den Besitzer des MobilgerĂ€ts: Bewegungsprofile, Vorlieben, Kontakte ⊠Sie werden an Werbefirmen verkauft, die dann personalisierte Werbung schicken; aber schon lĂ€ngst haben auch staatliche Behörden ihre Finger an den Daten.
Es gibt sogar eine weitere Branche, die die kursierenden Daten fĂŒr solche Zwecke aufbereitet. Sie nennt sich ADINT, Advertising-based Intelligence, werbebasierte AufklĂ€rung. Diese Firmen bieten gleich maĂgeschneiderte Angebote fĂŒr Sicherheitsorgane, beispielsweise um Zielpersonen auf Karten zu lokalisieren. So sparen sich die Behörden mittlerweile sogar die Aufbereitung von Abermillionen von DatensĂ€tzen durch eigene Rechner und Programme.
Die US-amerikanische Einwanderungsbehörde ICE beispielsweise bedient sich ausgiebig bei ADINT-Unternehmen. Auch ungarische Sicherheitsbehörden sollen darauf zurĂŒckgegriffen haben. Nun also auch deutsche LandeskriminalĂ€mter. Mecklenburg-Vorpommern hat zumindest neben der BestĂ€tigung, solche Datenpakete bereits genutzt zu haben, erklĂ€rt, dies in Zukunft nicht mehr tun zu wollen. Eine Rechtsgrundlage fĂŒr derartige Handlungen gibt es in keinem Bundesland; DatenschĂŒtzer kritisieren auch, dass selbst die bewusste Zustimmung der App-Nutzer zur Verwertung ihrer Daten fraglich ist.
Meistens findet sich bei Handy-Apps die Zustimmung als Standardeinstellung, und hĂ€ufig wird im Falle der Ablehnung oder selbst beim Versuch, auf „nur bei Nutzung“ zu stellen, eine Warnung, die App könnte dann nicht mehr richtig funktionieren. Die wenigsten Handynutzer dĂŒrften bei der Entscheidung ĂŒber Zustimmung oder Ablehnung daran denken, dass ihre Daten auf diesem Weg beim Landeskriminalamt landen könnten.
Das zweite rechtliche Problem besteht darin, dass in der Regel auch die Daten vieler anderer mitgeliefert werden, die nicht einmal Gegenstand der Ermittlung sein dĂŒrften. An diesem Punkt könnte man nun einwenden, dass der Kauf ĂŒber ADINT-Firmen zumindest dieses Risiko vermindert, weil von vorneherein in deren gigantischen Datenbanken gezielt nach bestimmten Telefonnummern oder Personen gesucht wird.
Das Problem bei der rechtlichen Einordnung â und die HintertĂŒr zur Nutzung all dieser Daten â ist die in den Gesetzen zum Verfassungsschutz wie zum BKA zu findende Formulierung der „öffentlich zugĂ€nglichen Daten“, die die Grundlage fĂŒr die Auswertung â bis hin zur biometrischen â von Social-Media-Konten liefert, und ĂŒber die Betroffene, im Gegensatz zu allen ĂŒber das Gericht anzufordernden Abfragen, auch nicht nachtrĂ€glich informiert werden mĂŒssen. Datenschutz und PrivatsphĂ€re sind in dieser BRD abgeschafft.
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