Soldatin maltrĂ€tiert: MAD wendete wegen Corona-Impfung Stasi-Methoden anđ„
Das Bundesverwaltungsgericht hat einer ehemaligen Bundeswehr-Soldatin recht gegeben, die im Zusammenhang mit dem Corona-Regime vom MilitĂ€rischen Abwehrdienst (MAD) massiv unter Druck gesetzt worden war und gegen die ein Vorgesetzter ein Disziplinarverfahren einleitete. Konkret entschieden die Richter, dass es rechtswidrig war, Tanja S. zu befehlen, den Impfpass vorzulegen und ihr Handy zu durchwĂŒhlen. Die gelernte Friseurin war bereits sieben Jahre bei der Bundeswehr, als sie am 25. Januar 2023 in der Kaserne in Gotha zum Verhör befohlen wurde, wie jetzt die Bild-Zeitung berichtet. Mit diesem Tag begann fĂŒr die heute 31-JĂ€hrige ein Martyrium.
Grund: Ihr Ex-LebensgefÀhrte und Vater ihres Kindes hatte gepostet, dass er sich nicht gegen Corona impfen lassen werde. Bei der Bundeswehr, der auch der Mann diente, galt aber die Impfpflicht. Tanja S. dagegen war geimpft. Dennoch geriet die Stabsunteroffizierin unter Verdacht, den Covid-Befehlen nicht zu gehorchen. Ihr wurde Rechtsextremismus unterstellt.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht schilderte die Frau laut Bild nun, was ihr widerfahren war. Ein Vorgesetzter, ein Major, habe sie in einen Raum gefĂŒhrt, in dem zwei MAD-MĂ€nner warteten. Die Geheimdienstler stellten ihr bohrende Fragen: Wie eng ist das VerhĂ€ltnis zum Ex-LebensgefĂ€hrten? Was denkt er ĂŒber Politik? Kennen Sie seine rechtsradikalen Ansichten?
Die Soldatin fĂŒhlte sich demnach wie im Kreuzverhör. âEs war unheimlich, sie wussten Dinge ĂŒber mich, die sie eigentlich nicht wissen konnten. Ich war ausspioniert worden.â Obwohl sie den Impf-Befehl befolgt hatte und sich sonst nichts hatte zuschulden kommen lassen, wurde sie in Sippenhaft genommen fĂŒr einen Mann, dessen Ansichten der Bundeswehr nicht passten und von dem sie getrennt lebte.
Das Verhör dauerte sechs Stunden. Nach vier Stunden verlangten die MAD-Agenten das Handy der Frau. Doch diese weigerte sich. Als man ihr dienstrechtliche Konsequenzen androhte, lenkte sie ein: âSie meinten, das wĂ€re doch Ă€rgerlich fĂŒr eine Mutter, die ein Haus gebaut hat.â Dann durchforsteten die GeheimdienstmĂ€nner ihre privaten Nachrichten. Als Tanja S. darauf bestand, einen Rechtsanwalt hinzuziehen, wurde das Verhör beendet. Denn der hatte ihr geraten, sich dem Befehl zu widersetzen, weder weiter zu antworten noch ein vorgelegtes Dokument zu unterschreiben.
Dieser Vorfall löste Ăngste bei der Soldatin aus, sie konnte kaum noch in die Kaserne fahren. Es folgten Herzrasen und Panikattacken: âIch hatte immer Angst, dass das Verhör fortgesetzt wird.â Einige Tage darauf forderte der Major nach ihren Angaben dann die Vorlage des Impfpasses ein. Doch sie konnte diesen nicht finden, wie sie erzĂ€hlt. Sie erlitt einen Nervenzusammenbruch, der Truppenarzt schrieb sie krank.
Nun leitete der Vorgesetzte ein Disziplinarverfahren gegen sie ein. Mit Hilfe ihres Rechtsanwalts Michael Giesen zog sie vor Gericht, um sich zu wehren. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, sowohl die Durchsuchung des Mobiltelefons als auch der Befehl zur Vorlage des Impfpasses waren rechtswidrig. Der Jurist sagte der Bild: âIn der Corona-Zeit wurden Grenzen ĂŒberschritten, die in einem Rechtsstaat nicht zur Disposition stehen. Der Beschluss weist Vorgesetzte in ihre Schranken.â Tanja S. ist mittlerweile als dienstunfĂ€hig aus der Bundeswehr ausgeschieden
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