Völlig irre: Österreich will Gefährdung des „Ansehens der EU“ unter Strafe stellen🤡
Die österreichische Bundesregierung hat eine Verschärfung des Spionagerechts auf den Weg gebracht. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig nicht nur klassische Agententätigkeit strafbar ist, sondern bereits Handlungen, die geeignet sind, dem „Ansehen“ oder anderen Interessen der Republik Österreich oder von Einrichtungen der Europäischen Union zu schaden.
Der Entwurf, der derzeit zwischen SPÖ, ÖVP und Neos abgestimmt wird, ergänzt das Strafgesetzbuch um einen neuen Tatbestand. Wer „zum Nachteil“ von EU-Organen oder internationalen Einrichtungen in Österreich für einen Nachrichtendienst tätig wird, soll mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Betroffen wären unter anderem EU-Institutionen sowie Organisationen wie die Uno oder die Opec. Zugleich soll der bestehende Spionageparagraf deutlich ausgeweitet werde. Künftig reicht bereits die Möglichkeit eines Schadens aus – ein tatsächlicher Nachteil muss nicht mehr eintreten.
Laut einem Bericht des öffentlich-rechtlichen ORF genügt es in Zukunft, wenn eine Handlung geeignet ist, das Ansehen, die Sicherheit oder wirtschaftliche Interessen zu beeinträchtigen. Auch Cyberdelikte und Sachbeschädigungen sollen schärfer verfolgt werden, wenn sie im Zusammenhang mit ausländischen Akteuren stehen.
Auslöser der Reform ist unter anderem der Fall des früheren Verfassungsschützers Egisto Ott, der wegen mutmaßlicher Spionage für Russland aktuell vor Gericht steht. Die Regierung verweist zudem auf Österreichs Rolle als Standort zahlreicher internationaler Organisationen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bezeichnete Spionage als „hochaktuelles Problem“. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) sprach von einem „klaren Kurswechsel“.
Juristen und Bürgerrechtsorganisationen warnen in Österreich unterdessen, dass die weit gefassten Formulierungen beispielsweise auch Journalisten und Whistleblower erfassen könnten. Insbesondere der Begriff der „Gefahr einer Beeinträchtigung des Ansehens“ gilt als unbestimmt. So könnten etwa Recherchen über Korruptionsfälle oder kritische Berichte über EU-Politik theoretisch als schädlich für staatliche Interessen gewertet werden. Insbesondere dann, wenn sie international aufgegriffen werden. Auch die geplante Strafbarkeit der „Agentenrekrutierung“ sorgt für Kritik: Darunter könnten im Extremfall bereits Kontakte über soziale Medien fallen, sofern Behörden einen ausländischen Einfluss vermuten.
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