Weiterer Reformhammer: Fünf Prozent weniger Krankengeld!💥
Die Empfehlungen, die die Finanzkommission Gesundheit der Bundesregierung vorgelegt hat und die demnächst in Gesetzesform gegossen werden sollen, sind bei Weitem noch nicht umfassend der Öffentlichkeit bekannt. Bisher war der Hauptpunkt, auf den sich auch die Kritik fokussierte, die vorgeschlagene Abschaffung der Mitversicherung von Ehegatten, sobald keine Kinder unter sechs Jahren mehr im Haushalt leben.
Allerdings gibt es noch andere Punkte, die ausgesprochen kritisch sind: vor allem eine Absenkung des Krankengeldes auf 65 statt 70 Prozent des Bruttolohns und eine Absenkung der Kappungsgrenze beim Krankengeld von 90 auf 85 Prozent des Nettolohns. Im Endeffekt bedeutet Krankengeld nach der derzeitigen Regelung einen Verlust an Nettoeinkommen von etwa 21 Prozent, der jedoch schon beim Medianeinkommen nur deshalb so hoch liegt, weil das Krankengeld bei 90 Prozent des Netto gekappt wird – sonst läge es in den oberen Einkommensgruppen höher. Wenn die beiden Werte verändert werden, ergibt sich für höhere Einkommen eine Differenz zum regulären Netto von etwa 25,5 Prozent, für ein Einkommen auf Mindestlohnbasis aber beispielsweise von 27 Prozent.
Tatsächlich sind längere Krankheiten bereits jetzt einer der Hauptgründe für Überschuldung. Dieses Problem dürfte sich mit den vorgeschlagenen Änderungen noch weiter verschärfen. Schließlich wird Krankengeld erst nach sechs Wochen bezahlt, also nur dann, wenn ohnehin bereits eine schwerere Erkrankung vorliegt, die meist in Gestalt von Zuzahlungen noch weitere Kosten auslöst. Was die beteiligten Professoren so kommentieren: „Allerdings sollte ein ausreichender Lebensunterhalt gewährleistet sein, weil Krankengeldbeziehende gegebenenfalls Anspruch auf Bürgergeld (gemäß SGB II) beziehungsweise Wohngeld (gemäß WoGG) haben, wenn das Einkommen (Krankengeld) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.“
Kein wirklich realistischer Vorschlag – bei vielen Erkrankungen ist die bürokratische Prozedur, um aufzahlendes Bürgergeld oder Wohngeld zu erhalten, nicht leistbar, und die Bearbeitung all dieser Anträge dauert. Eine automatische Unterstützung beispielsweise durch die Sozialdienste der Kliniken ist bis heute nicht geregelt, und eine vorläufige Auszahlung ist auch bei einem Anspruch auf aufzahlendes Bürgergeld meist nur schwer durchzusetzen.
Auch an einer Reihe weiterer Vorschläge der Kommission ist zu merken, dass sie nur mit Professoren bestückt ist, die die Entwicklung der verfügbaren Einkommen bei der Mehrheit der Beschäftigten bestenfalls aus der Zeitung kennen. So lautet einer der Vorschläge, die Festzuschüsse zum Zahnersatz auf 50 Prozent abzusenken, die im Jahr 2020 auf 60 Prozent erhöht worden waren. Die Auswirkung wäre eine Einsparung von 590 Millionen Euro.
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