🇨🇭Schweizer Schutzbehörde darf Kind impfen lassen, obwohl seine Mutter das verhindern wollte
„Vor kurzem hat das Bundesgericht ein Urteil veröffentlicht, welches es der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) erlaubt, einen vierjährigen Buben gegen Kinderkrankheiten impfen zu lassen. Die leibliche Mutter des Kindes hatte sich gegen die Anordnung durch alle gerichtlichen Instanzen gewehrt, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.
Der Vierjährige befindet sich in der Obhut von Pflegeeltern, seine leibliche Mutter aus Horgen ZH darf ihn zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden besuchen.“ (20min)
Sollte man gelesen haben, bevor man sich oder (s)ein Kind impfen lässt:
💉Ausgabe 18: Impfen als Fortschrittsdogma einer modernen Gesellschaft?
Eine Ausgabe • Ein Thema • Ein Mosaikstein hin zum großen Bild
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