Gastbeitrag:
+++ die STASI, auch wortmarke POLIZEI genannt, hat eben meine wohnung auseinander genommen und mir den führerschein gestohlen! +++
= kostümierter bewaffneter mit 3 blauen sternen bestätigt: “das besatzungsstatut gilt immer noch” =
“vermutete amtsanmaßung + vermutete täuschung im rechtsverkehr + vermuteter schwerer raub + vermutete schwere nötigung + personenstandsfälschung + vermuteter schwerer einbruch + körperverletzung + und vermutlich noch weitere straftaten”
5 bewaffnete kostümierte (sogenannte polizisten) waren hierfür scheinbar nötig.
mir wurde trotz mehrfacher aufforderung kein durchsuchungsbefehl vorgelegt. die amtliche legitimation wurde mir verwehrt. ja sogar den namen wollte man mir anfangs nicht nennen, um anonym diesen raubzug durchzuführen.
auf die frage wer für diese aktion die verantwortung übernimmt, äußerte der bewaffnete kostümierte, mit den drei silbersternen auf den schultern, dass er die verantwortung übernimmt. das konnte er mir aber nicht schriftlich geben und seine identität wollte er zu diesem zeitpunkt auch nicht preisgeben.
warum halten sich die kostümierten bewaffneten nicht an die eigenen regeln, wenn sie gleichzeitig dazu auffordern, dass man sich an diese regeln halten soll?
Das war ein paradebeispiel dafür, dass hier anarchie und das faustrecht herrscht. die kostümierten bewaffneten haben also immer recht, da sie zum töten geeignete schusswaffen tragen.
ich habe die gelegenheit genutzt und allen kostümierten das gysi video von phönix vorgespielt. bei dem gysi erklärt, dass hier noch das besatzungsstatut gilt und die besatzung deutschlands, durch die alliierten, anhält. sehr interessant war hierbei, dass ein kostümierter mit drei blauen sternen auf der schulter, bestätigt hat, dass das besatzungsstatut immernoch gilt.
das video bitte sichern, wegen zu erwartender zensurkeule.
nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.
1.nach § 201 StGB
Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Dies ist hier ohne Zweifel der Fall.
2.Hinzu kommt, das die Herrschaften im ÖFFENTLICHEN DIENST sind.
* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder: nichtöffentlich was gemerkt.
3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen Gesetzlichen Richter nach Art.101GG und Staatliche Gerichte was ohne § 15 GVG ein Kunstwerk wäre.
mit einem Dienstausweis kann NICHT amtlich agiert werden!
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One Comment
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Im bestehenden politisch, oder wirtschaftlich oder rechtlich oder besatzungstechnisch oder verwaltungseinrichtungsmäßig, egal, wie man es nennt, ist es die Realität.
Damit muß man sich zunächst auseinandersetzen.
Nicht freiwillig dagegen ankämpfen, versuchen, die Situation zu analysieren, NICHT FREIWILLIG INS GEFÄNGNIS GEHEN, aufklären und informieren, das ist der Weg, alles weitere in ganz Europa wird sich ergeben !.
Die Lage ist die.
JETZT SCHLÄGT DAS PENDEL NACH LINKS; NOCH ETWA EIN BIS ZWEI BIS DREI ODER VIELLEICHT VIER JAHRE. DANN IST SCHLUSS; DANN SCHLÄGT ES WIEDER NACH RECHTS.
Anders gesagt, jetzt herrscht das geistige Prinzip der Zerstreuung, dann das der Sammlung.