In Koblenz hat der Prozess gegen einen ehemaligen syrischen Offizier begonnen, dem Folter vorgeworfen wird. Dieser Fall zeigt unfreiwillig, dass es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt. Was bedeutet das für den Rechtsstaat, der Deutschland doch sein soll?
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Zum Rechtsstaat gehört, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und dass die Regierung keinen Einfluss auf strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsurteile nehmen kann. Das sind zwei wichtige Eckpfeiler eines jeden Rechtsstaates.
Was “man” schon lange wissen wollte? Wie der Teufel die Welt beherrscht – hier weiter.
Koblenz: Prozess wegen Folter in Syrien eröffnet – Worüber in Deutschland nicht berichtet wird
Einfluss auf Gerichtsurteile ist in Deutschland offiziell verboten und solche Fälle lassen sich in Deutschland auch kaum belegen. Das Grundgesetz sagt in Artikel 97 eindeutig:
„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“
Man kann einwenden, dass Richter bei brisanten Prozessen durchaus auch das „politische Klima“ im Auge haben müssen, denn für ihre Ernennung und Beförderung sind in der Regel Politiker zuständig. Ein Richter kann also in einem brisanten Prozess zwar ein Urteil fällen, das politisch nicht gewollt ist, allerdings kann er damit seine weitere Karriere riskieren. Aber das ist nur eine vergleichbar kleine Schwäche im deutschen Rechtssystem.
In Deutschland gibt es einen wesentlich wirksameren Trick, der politisch nicht gewollte Prozess und Urteile verhindert: Die Politik darf in Deutschland entscheiden, in welchen Fällen und gegen wen die Staatsanwaltschaft ermitteln darf. Oder eben nicht ermitteln darf. So wird sichergestellt, dass politisch heikle Fälle gar nicht erst vor Gericht kommen, wo unabhängige Richter die „falschen“ Urteile fällen könnten. Das regeln die Paragraphen 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), was ich hier ausführlich erklärt habe.
Das ist keine Verschwörungstheorie, das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt und gerügt. Seit dem europäischen Urteil im Mai 2019 dürfen deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen, weil der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass die Staatsanwälte in Deutschland nicht unabhängig sind und die Gefahr politisch motivierter Haftbefehle besteht. Wer das nicht glauben mag, für den habe ich hier ausführlich über das Urteil berichtet und es auch zum Nachlesen verlinkt.
Die Justizminister dürfen deutschen Staatsanwälten Anweisungen geben, ob sie ermitteln dürfen oder nicht. Das regelt der oben genannte Paragraph 146 im GVG. Und das wird in der Praxis auch reichlich genutzt. Politiker in Deutschland gehen straffrei aus, auch wenn gegen sie Strafanzeigen gestellt werden. Die Verfahren werden eingestellt und die Anzeigen verschwinden unbearbeitet in einem Ordner.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Würde ein Justizminister Ermittlungen gegen prominente Politiker der Opposition zulassen, deren Partei morgen die Regierung stellen könnte, wäre eine „Gegenreaktion“ zu erwarten. Und wenn es – wie in einigen Fällen geschehen – doch einmal Verfahren gegen Politiker gibt (siehe zum Beispiel Bundespräsident Wulff), dann muss man sich fragen, wen er so sehr verärgert hat, dass die Staatsanwälte von der Leine gelassen wurden. Zumal sein Fall gezeigt hat, dass er sich nichts hat zu schulden kommen lassen, denn er wurde freigesprochen, war aber danach politisch längst tot.
Es gibt noch andere Beispiele, der bekannteste ist der Fall Barschel, in dem die Staatsanwaltschaft bekanntermaßen nicht ermitteln durfte. Ich habe hier und hier weitere derartige Beispiele zusammengestellt.
Was hat das mit dem aktuellen Prozess in Koblenz zu tun?
In Koblenz steht nun ein ehemaliger Gefängnisdirektor aus Syrien vor Gericht. In seinem Gefängnis soll exzessiv gefoltert worden sein. Wir wissen nicht, ob die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, aber darum geht es hier nicht. Ich bin gegen Folter und sollten die Vorwürfe zutreffen, dann gehört der Mann bestraft. In diesem Artikel geht es nicht um die Vorwürfe und ihren Wahrheitsgehalt, sondern es geht um die beiden wichtigen „juristischen Kniffe“, die für den Prozess angewendet werden. Und vor allem geht es darum, was sie in der Praxis bedeuten.
Eigentlich kann der Mann gar nicht in Deutschland vor Gericht gestellt werden, weil er seine Taten nicht in Deutschland begangen hat und auch keine Deutschen betroffen sind. Deutsche Gerichte sind eigentlich gar nicht zuständig. Aber: Deutschland hat sich 2002 dem sogenannten Weltrechtsprinzip angeschlossen. Das bedeutet, dass bestimmte Straftaten, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit (und Folter gehört dazu) auch dann in Deutschland verfolgt werden können, wenn sie im Ausland begangen wurden und kein Deutscher betroffen ist. Das ist auch durchaus löblich, schließlich ist Folter eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt.
Der zweite „juristische Kniff“ ist, dass niemand dem Mann vorwirft, er habe selbst gefoltert. Das geschah gemäß Anklage in seinem Gefängnis, also in seinem Verantwortungsbereich. Der Spiegel erklärt das so:
„Raslan habe die Befehlsgewalt über die Vernehmungsbeamten der Ermittlungseinheit gehabt und sei der militärische Vorgesetzte des Gefängnispersonals gewesen, trägt Jasper Klinge, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, vor.“
Auch das ist löblich, der Mann hat die Verantwortung für das Gefängnis getragen. Würde man nur die Folterknechte bestrafen, aber die Verantwortlichen, die die Folter angeordnet (oder die Augen vor ihr verschlossen) haben, laufen lassen, würden nur die „kleinen Fische“ bestraft und die Verantwortlichen wären fein raus.
Und wo ist nun das Problem?
Am interessantesten ist immer, was die deutschen „Qualitätsmedien“ nicht berichten. In diesem Fall gab es allein beim Spiegel am Tag des Prozessauftaktes zwei ausgesprochen emotionale Artikel, die den Mann vorverurteilt und aus der Sicht der Folteropfer ein grausames Bild gezeichnet haben. Eine „Analyse“ zu dem Thema im Spiegel trug die Überschrift „Prozessauftakt in Koblenz – Des Teufels Oberst„. Schon die Wortwahl zeigt, dass es dabei nicht um eine „Analyse“ oder um objektive Berichterstattung ging, sondern um Meinungsmache, die den Leser gegen den Offizier und vor allem gegen das „Assad-Regime“ in Stellung bringen sollte.
Es geht hier auch nicht darum, etwas zu verharmlosen oder Folter in Syrien zu marginalisieren. Folter gehört in meinen Augen streng bestraft, egal, wer wen warum foltert.
Und genau da liegt das Problem, denn die deutschen „Qualitätsmedien“ stellen in diesem Zusammenhang eine wichtige Frage nicht: Die USA haben unter Präsident Bush Folter offiziell eingeführt. Unvergessen sind die Bilder aus dem Foltergefängnis im Irak.
The Guardian hat einen Bericht veröffentlicht, der auf neuen Interviews mit britischen Soldaten beruht, die Folter und Misshandlung irakischer Gefangener in dem von den Vereinigten Staaten von Amerika betriebenen Gefängnis Camp Nama nach dem Einmarsch im Jahr 2003 beobachtet haben.
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Manfred Nowak ist Professor für Internationes Recht und Menschenrechte an der Universität in Wien und leitet ebenfalls dort das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, das er selber mit gegründet hat.
Zwischen 2004 und 2010 war Manfred Nowak UNO-Sonderberichterstatter in Sachen Folter. Was es heißt, als UNO-Sonderberichterstatter weltweit Gefängnisse besuchen zu dürfen, oder besser gesagt zu müssen, hat der Jurist jetzt in einem Buch veröffentlicht. Eine Bilanz des Grauens gewissermaßen. Das Buch heißt “Folter – Die Alltäglichkeit des Unfassbaren”
USA geben Folter im Irak ganz offen zu!
Nach offiziellen Angaben der US-Regierung sind mindestens 108 Gefangene in US-Foltergefängnissen gestorben, sie sind zu Tode gefoltert worden. Auch medizinische Experimente wurden mit diesen Gefangenen gemacht, an ihnen wurden Medikamente getestet, die ihnen die „Zunge lösen“ sollten. Das und noch einiges mehr geben die USA ganz offen zu.
Wenn Deutschland das Weltrechtsprinzip beschlossen hat und nicht nur Folterknechte selbst vor Gericht stellt, sondern auch die Verantwortlichen, warum wurde dann in Deutschland noch keine Anklage gegen all diejenigen erhoben, die dafür verantwortlich sind? In den USA wurden sie nicht bestraft, sie haben stattdessen Karriere gemacht. Also müsste Deutschland sie auf Basis des Weltrechtsprinzips zur Fahndung ausschreiben, internationale Haftbefehle veranlassen und sie in Deutschland vor Gericht stellen. Ihre Namen sind ja bekannt.
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Da wäre zum Beispiel Gina Haspel. Sie leitete ab 2002 eine sogenannte „Black-Site“ in Thailand, also ein CIA-Foltergefängnis. Das ist unbestritten und als sie 2018 zur CIA-Chefin ernannt wurde, hat sogar die New York Times getitelt „Folterer wird CIA-Chefin“. Warum geht die deutsche Justiz nicht gegen Frau Haspel vor, die in ihrer Position ja sicher auch ab und an in Deutschland weilt?
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Wie gesagt, die Namen der US-Folterknechte, ihrer Vorgesetzten, ja sogar die Namen derer, die die Folterprogramme an höchster Stelle ausgearbeitet und angeordnet haben, sind alle bekannt. Wenn es in Deutschland eine unabhängige Justiz geben würde, müssten all diese Damen und Herren bei einer Einreise nach Deutschland mit Verhaftung und Anklage rechnen. Das geschieht jedoch nicht.
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In Deutschland gibt es eben keine unabhängige Justiz. Wenn es politisch wird, dann gibt es in Deutschland keinen unabhängigen Rechtsstaat. Aber die deutschen „Qualitätsmedien“, die sich als „kritisch und objektiv“ bezeichnen, haben daran nichts zu kritisieren. / Quelle: Thomas Röper.
Folter – Die Alltäglichkeit des Unfassbaren
Zwischen 2004 und 2010 war Manfred Nowak UNO-Sonderberichterstatter in Sachen Folter. Was es heißt, als UNO-Sonderberichterstatter weltweit Gefängnisse besuchen zu dürfen, oder besser gesagt zu müssen, hat der Jurist jetzt in einem Buch veröffentlicht. Eine Bilanz des Grauens gewissermaßen. Das Buch heißt “Folter – Die Alltäglichkeit des Unfassbaren”.
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