Mitte Februar habe ich vom Landkreis ein Schreiben erhalten, mit dem man mir „Erzwingungshaft“ androht, um die „Offene Forderung von 158,96 Euro“ zu erzwingen. Die entstand, weil ich mich weigere eine Ordnungswidrigkeit zu bezahlen, da niemand in den beteiligten „Behörden“ bereit war, mir den Geltungsbereich des OWiG zu belegen.
Das Erzwingungshaft-Schreiben wurde „Im Auftrag“ verschickt, trägt keine Unterschrift und „wurde mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“.
(Das Thema „Unterschriften“ habe ich in einem Film bei youtube aufgearbeitet: hier
Hier reiht sich ein Rechtsbruch an den nächsten und eine Unverschämtheit überbietet die Andere. Wieso können sich die Mitglieder der angeblichen Behörden derartige Frechheiten erlauben?
1.) Zum einen verstecken sich die Absender in der Anonymität. Sie handeln im Auftrag eines ungenannten Auftraggebers.
2.) Zum anderen sind sie Mitglied in einem kriminellen System, in dem sie sich durch Politiker, Richter und Staatsanwälte geschützt glauben.
3.) Zum dritten haben sie ein regelmäßiges, festes Einkommen und können auf Zeit spielen.
Um „Waffengleichheit“ herzustellen, habe ich begonnen die Absender der Schreiben aus der Anonymität zu holen. Dabei verwende ich z.T. die gleichen Mittel wie sie.
Hier ein Beispiel:
Ich hatte einen Eilantrag auf Unterhaltszahlung nach der HLKO gestellt und wurde von einem „Amt“ zum nächsten verwiesen. Alle Stellen, an die ich mich wenden sollte, waren angeblich nicht zuständig. Damit haben diejenigen, die mich weitergeleitet haben, ihre Inkompetenz bewiesen. So ist inzwischen mehr als ein Monat vergangen, in dem ich keinen Unterhalt habe.
Also habe ich die Personen, die mich an eine falsche Stelle verwiesen hatten zur Rechenschaft gezogen. Ich habe die beantragte Unterhaltszahlung, die etwa 1800,- Euro ausmacht durch 3 geteilt und jeder der 3 Personen eine Rechnung über 600 Euro geschickt.
Da es keine Staatshaftung gibt, haften die Beteiligten als Privatpersonen für die Schäden, die ich erlitten habe. Dass ich bisher keine Unterhaltszahlung erhalten habe, ist ein Schaden. Verantwortlich sind diejenigen, die mich wissentlich oder aus Inkompetenz an eine falsche „Behörde“ verwiesen haben. -Oder die Behörde war nicht „falsch“ und sie will nur nicht zahlen, was aber nicht mein Problem ist. Das muss das Personal der Verwaltung unter sich ausmachen.
Neben den 600 Euro pro Person habe ich 28,50 Euro für die Bearbeitung in Rechnung gestellt. Das ist der Betrag, den die angebliche Behörde auch mir in Rechnung stellt, wenn sie Geld von mir erzwingen will.
Um den „Behörden-Mitarbeitern” klar zu machen, dass sie sich nicht mehr verstecken können, habe ich sie aufgefordert folgende Nachweise zu führen.
1.) Weisen Sie mir den Staat nach, für den Sie angeblich tätig sind (Gründungsurkunde).
2.) Weisen Sie mir die, vom Volk genehmigte, Verfassung für diesen Staat nach.
3.) Weisen Sie mir nach, dass die Volksvertreter verfassungsgemäß gewählt wurden.
4.) Weisen Sie mir nach, dass all die Gesetze, die Sie seit Jahren auf mich anwenden und mit denen Sie mir die beantragten Unterhaltszahlungen verweigern, von legal gewählten Volksvertreter beschlossen worden sind.
Sollten Sie die 4 Nachweise nicht innerhalb von 14 Tagen führen können, sind Sie Privatpersonen, die sich ein Amt anmaßen. Das sehe ich als Eingeständnis Ihrer persönlichen Verantwortlichkeit.
Damit wird diese Rechnung rechtskräftig und vollstreckbar. Sie werden gebeten, spätestens zwei Wochen nach Erhalt dieser Rechnung den zu zahlenden Gesamtbetrag zu überweisen. Bei nicht fristgemäßer Zahlung sind Mahngebühren zu entrichten. (Diese Formulierungen sind fast wörtlich einem Bußgeldbescheid des Landkreises entnommen).
Die logische Folgerung aus dem Vorherigen ist, dass Sie sich künftig auf keine Gesetze oder Gerichtsurteile berufen können, deren Rechtmäßigkeit nicht durch die 4 Nachweise bewiesen sind. Bei meiner weiteren Vorgehensweise orientiere ich mich an den Methoden der „Behörde“.
Dies habe ich den Beteiligten schriftlich mitgeteilt:
- Ich werde Ihnen alle 14 Tage eine Mahnung schicken, wodurch die Gesamtforderung durch weitere Kosten erhöht wird.
- Jeden weiteren Monat, in dem ich keine Unterhaltszahlung von der Regierung erhalte, werde ich sie von Ihnen persönlich einfordern. Sind Sie weiterhin zahlungsunwillig werde ich nach 2 weiteren Monaten die Vollstreckung beantragen.
- Sollte sie zu keinem Erfolg führen, werde ich beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erzwingungshaft stellen. Durch die Erzwingungshaft sind Sie nicht von der Zahlungspflicht befreit. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Forderung zu zahlen.
Wenn Ihre „Behörde“ die private Firma „Amtsgericht“ nutzt, um Forderungen einzutreiben, werde ich den gleichen Weg nehmen, wohl wissend, dass es dort keine amtlichen Richter gibt. Mein Motto: Gleiches (Un-)Recht für Alle.
Sollten Sie zur Erfüllug des Anspruchs durch einmalige Zahlung wirtschaftlich nicht in der Lage sein und streben Sie den Abschluss einer Ratenzahlung an, bitte ich Sie, sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen.
(Diese Formulierungen habe ich der Mitteilung „Erzwingungshaft“ des Landkreises Vorpommern-Greifswald entnommen.)
Damit dürfte endlich „Waffengleichheit“ hergestellt sein.
1.) Die Absender „behördlicher“ Schreiben sind als Privatpersonen enttarnt. Auch wenn sie nicht handschriftlich unterschrieben haben, so sind sie für den Inhalt verantwortlich, es sei denn, sie leugnen der Urheber zu sein. Damit wäre das „behördliche“ Schreiben eine Fälschung und ein Fall für den Staatsanwalt oder den Papierkorb (was keinen Unterschied machen dürfte).
2.) Die Absender können sich weder auf die Gesetze berufen, hinter denen sie sich so gerne verstecken, noch auf Gerichte oder Staatsanwälte, da diese den gleichen Regeln unterliegen.
3.) Die Absender können nicht mehr auf Zeit spielen, da sich die Rechnung jeden Monat erhöht und ihr Gehalt entsprechend verringert.
…und wenn ich in dem derzeitigen Unrechtsystem nicht zu meinem Recht komme, dann in dem darauf folgenden Rechtssystem…
Quelle: widerstand-ist-recht – Mein Dank an Werner, sagt Maria Lourdes!
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2 Comments
Justavitz Jürgen
Hallo Leute,
das mit der Erzwingungshaft, schreitet voran, bei mir sind es gerademal 80 euro und die wollen das gleiche nun bei mir durchziehen!
Ich sage dazu nur: alles Nazis, die mit gebeuten Nazigesetzen uns das leben schwer machen wollen…
Es grüße
Die Germaniten
Justavitz Jürgen
http://www.diegermaniten.de