Bild: US-Militärs nennen sie die „Königin der tödlichen Drohnen“, das Modell MQ-9 Reaper, auf Deutsch Sensenmann.
Dieses unbemannte Flugobjekt setzen die Militärs und Geheimdienste der USA seit Jahren weltweit nicht nur für Überwachungsaufgaben, sondern auch für das gezielte Töten von Menschen ein, die aus Sicht der USA Terroristen sind.
Bei der Ermordung des Generals Soleimani hat nach Einschätzung der “Forschungsgruppe Sicherheitspolitik der Stiftung Wissenschaft und Politik“, kurz SWP, die US-amerikanische Air Base in Ramstein in der Westpfalz eine Rolle gespielt. Marcel Dickow ist der Leiter SWP.
Diese ursprünglich von den Geheimdiensten gegründete Stiftung hat die Aufgabe, die US-Politik in Deutschland zu fördern und ihre Experten sind regelmäßig in den Medien präsent, wenn es um Propaganda für die US-Politik geht.
Im SWR gab es ein kurzes, nur aus zwei Fragen bestehendes, Interview mit Marcel Dickow dem Leiter der SWP.
In Ramstein ist eine wichtige Relaisstation, ohne die die USA die Drohnen im Nahen Osten gar nicht steuern könnten. Das ist allgemein bekannt, aber die Bundesregierung verschließt davor regelmäßig die Augen. Obwohl sie von einem Gericht gezwungen wurde, die Aktivitäten der USA in Ramstein genauer zu überprüfen, tut sie nichts dergleichen. Welche Strategie die USA verfolgen, um ihre globale Vorherrschaft zu bewahren, können Sie hier nachlesen.
Drohne wurde technisch von der AirBase Ramstein aus gesteuert
Der vom SWR interviewte Leiter der SWP Marcel Dickow, bestätigt ganz offen, dass auch der Angriff auf den iranischen General sicher über Ramstein gelaufen ist:
„Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass Ramstein zumindest einen technischen Anteil an dieser Operation hatte. Denn wir wissen, dass Ramstein als Relais-Station fungiert. Dort werden nämlich die Satellitendaten, mit denen die Drohnen gesteuert werden, umgeleitet auf eine Glasfaserverbindung, die dann in die USA führt. Diese technische Infrastruktur, die die USA schon seit vielen Jahren aufgebaut haben und dort betreiben, ist essentiell für den Drohnenkrieg und deswegen ist es sehr wahrscheinlich, dass Ramstein hier wenigstens eine technische Rolle gespielt hat“
Leider hat die Journalistin des SWR, die das Interview geführt hat, nicht danach gefragt, wie es denn dabei um das Völkerrecht bestellt ist. Die Drohnenmorde, die die USA in vielen Ländern der Welt durchführen, ohne dafür die Erlaubnis der entsprechenden Länder zu haben, sind definitiv ein Bruch des Völkerrechts und wenn das – wenn auch nur technisch – über eine Basis in Deutschland läuft, dann bricht auch Deutschland damit das Völkerrecht und müsste Ramstein den Strom abschalten.
Aber wer erwartet von den „Qualitätsmedien“ schon kritische Fragen an die deutsche oder gar amerikanische Regierung?
„Wir kontrollieren oder führen keine Drohnen-Einsätze von der Air Base Ramstein aus.“, betonen US-Militärs seit Jahren immer wieder.
Klar, weiß man doch auch in den USA, dass die eigenen Drohneneinsätze völkerrechtlich hoch umstritten sind. Die Tötung eines Menschen war im Grunde noch nie so einfach wie in der Kriegsführung mit Drohnen. Mit Raketen bewaffnete Drohnen sind die vielleicht wichtigste Waffe der USA im Kampf gegen “abtrünnige Staaten” mit unliebsamen Politikern oder Militärs. Kurzerhand werden unliebsame Personen, ohne Rechtsgrundlage, als Terroristen oder -noch schlimmer- als Diktatoren per Liste von den USA zum Tode verurteilt. Eine Drohne kommt dann bestimmt!
Nun stellt sich schon die Frage, warum die USA auf ihren Stützpunkt in Ramstein zurückgreifen müssen, um Drohnen zu lenken. Notwendig macht diesen Umweg die Physik:
Aufgrund der Erdkrümmung würde das Signal aus den USA anderenfalls mit erheblicher Verzögerung eintreffen, was die Präzision der Drohnenangriffe beeinträchtigen würde. Ramstein gilt als der größte Knotenpunkt für Drohnensignale außerhalb der USA und ist, wie Recherchen von Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR 2014 offenlegten, unverzichtbar für das globale Drohnenprogramm der Amerikaner.
Die einzige Weltmacht
»Ein Buch, das man lesen und ernst nehmen sollte.« Helmut Schmidt
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One Comment
arkor
Die Bundesrepublik Deutschland spielt völkerrechtlich überhaupt keine Rolle und ist nicht existent als Staat, sondern schlicht das Verwaltungsorgan der Alliierten, also der USA und als Solches kann es natürlich auch nicht völkerrechtlich haften oder überhaupt einen Vertrag eingehen.
Da es das Territorium des Deutschen Reiches ist, wären also dessen Recht verletzt, aber das Deutsche Reich ist ja nicht in der UN, also wird so gesehen aus dieser Perspektive keine Völkerrecht verletzt, da der Kriegszustand ohnehin gegeben ist.
Als Feindesstaaten des Deutschen Reiches beschießen sich die Feindstaaten USA und Irak und das dann noch auf dem Feindstaat Irak und dessen Territorium.
Ist die die Genfer Konvention verletzt? Ist es Völkerrechtsbruch?
An sich eine ermüdende Frage und eigentlich sinnlos, angesichts, dass der Iran im gesamten Nahen Osten mit Milizen in anderen Ländern operiert.
Weder diese Milizen können, ebenso wenig wie der IS, unter das Völkerrecht gestellt werden, denn wie wollten diese dies vertraglich gestalten? Es müsste EIN STAAT für sie gerade stehen und die Verantwortung übernehmen. Das wird der Iran kaum tun und auch andere Staaten nicht. Also, wer will die Verantwortung vertraglich für diese Milizen übernehmen?
Andererseits operieren diese Milizen aus dem Gebiet von Staaten heraus, die diese bekämpfen müssten, aber es nicht tun. Haben diese Staaten dann noch das Recht das Völkerrecht im Sinne eines Völkerrechtsbruches in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllen?
Nein, natürlich nicht, denn es würde ja bedeuten, dass man den Schutz des Völkerrechts hätte und mit diesen Schutz jedeweden terroristischen Akt, oder irregulären Kriegsakt (was sämtliche Akte der Milizen sind) tätigen ohne aber dafür Konsequenzen tragen zu müssen.
Doch was gilt für irreguläre Kämpfer? Sie können nicht rechtlich belangt werden, da sie unter keinem Vertrag stehen oder von diesem erfasst werden können, also schon gar nicht vom Völkerrecht und dies bedeutet, dass natürlich betroffene Staaten Gerichtsverfahren im Sinne von staatlichen Verfahren eröffnen können, aber in Wirklichkeit sie auch hier nicht darunter fallen, sondern man nur per Militärgerichtsverfahren den Stand des irregulären Kämpfers feststellen kann (dies geht auch ohne Verfahren) und dann werden die irregulären Kämpfer exekutiert, wo sie angetroffen werden.
Tauchen sie in anderen Staaten auf, sollten sie an die betroffenen Staaten ausgeliefert werden.
Es gibt also keinen völkerrechtlichen Schutz für diese und wer diesen einräumen wollte, der MUSS DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE IRREGULÄREN KÄMPFER und IHRE TATEN ÜBERNEHMEN und in die PFLICHT EINTRETEN!
Wer also hier in dieser Region noch von Völkerrecht spricht, was diese Angelegenheiten betrifft, redet einen gewaltigen Unsinn, sagen wir es deutlicher höchstmöglichen Schwachsinn.
Das Völkerrecht spielt hier im Moment überhaupt keine Rolle und kann auch nicht in Ansatz gebracht werden, was diese Angelegenheiten betrifft und das ist gut so, denn es ist ein Mär, dass alles rechtlich geregelt werden könnte und dies sinnvoll ist, sondern im Gegenteil bekommt das Recht genau dadurch einen Sinn, dass es Grenzen für die Regelungsmöglichkeiten durch das Recht gibt.
Armand Hartwig Korger
Deutsches Reich