Das Landgericht Augsburg hat einem erkrankten Angeklagten aufgegeben, sein Erbrochenes in einem Eimer aufzubewahren – damit es von einem medizinischen Sachverständigen untersucht werden kann. Das Gericht wollte auf diesem Weg nachprüfen lassen, ob der 79-jährige Angeklagte an einer akute Gastroenteritis leidet und tatsächlich nicht verhandlungsfähig ist.
Glücklicherweise beauftragte das Gericht einen Mediziner, der so eine Anordnung offensichtlich nicht kritiklos hinnahm. Der Angeklagte war zwar der Anordnung des Gerichts gefolgt, weil er Angst hatte, dass sonst ein gegen ihn bestehender Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt wird. Der Arzt stellte seine Diagnose aber, ohne sich das Erbrochene anzusehen.
Die Anordnung des Gerichtsvorsitzenden hat das Oberlandesgericht München nun für rechtswidrig erklärt. Die Richter finden deutliche Worte über ihre Augsburger Kollegen: hier weiter bei lawblog.de
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