In einer Phase, in der das Dublin-Abkommen ihrer Einschätzung nach nicht mehr funktioniert, greift Kanzlerin Merkel beherzt zur Selbstjustiz. Sie hat das Dublin-Abkommen ohne parlamentarische Billigung oder sonstige rechtliche Befugnis im Alleingang außer Kraft gesetzt, um tausenden Flüchtlingen den Zugang nach Deutschland zu eröffnen. Das wurde als „humanitäre Aktion“ bezeichnet. Man mag die Tat als „humanitäre Aktion“ erachten. Oder daran Zweifel haben.
Ohne jeden Zweifel ist das ein eindeutiger Rechtsbruch der Regierungschefin. Angela Merkel hat das in Deutschland geltende Recht der „Dublin III“-Verordnung ignoriert. Sie hat damit auch möglich gemacht, dass zigtausend Flüchtlinge sich in Deutschland durch Verstoß gegen das AufenthG strafbar machen.
Wenn man heute zwei tatsächlich politisch Verfolgte am Salzburger Hauptbahnhof in sein Auto einlädt und sie über die Grenze nach Deutschland bringt, macht man sich des Einschleusens mehrerer Ausländer strafbar. Das Aufenthaltsgesetz verbietet nämlich nicht nur das gewerbliche Einschleusen, sondern auch die unentgeltliche, „altruistische“ Hilfe bei der Einreise ohne gültigen Aufenthaltstitel, wenn dies wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer erfolgt. Dem Schleuser drohen immerhin fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Aus der Bundesregierung ist nicht zu vernehmen, dass diese Strafbarkeit aufgehoben werden soll. Im Gegenteil, Schleuser sollen verstärkt verfolgt werden. Sie werden so intensiv verfolgt, dass die Gefängnisse angeblich überquellen.
Wenn aber die Bundeskanzlerin mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung beschließt, dass inzwischen weit mehr als 100.000 Ausländern unkontrolliert die Einreise aus Österreich erlaubt und diesen bei der Ein-, Weiter- und Durchreise auf alle erdenkliche Weise geholfen werden soll – dann soll dies nicht strafbar sein? Nicht nur auf den ersten Blick erscheint dieses Ergebnis als geradezu grotesk.
Die seit dem 5. September eingereisten Ausländer können sich allesamt nicht auf das Asylgrundrecht berufen, weil sie aus einem sicheren Drittstaat, nämlich Österreich kommen. Sie verfügen in keinem Fall über einen gültigen Aufenthaltstitel, viele von ihnen auch nicht über einen Pass oder Passersatz. Deshalb sind sie allesamt unerlaubt eingereist.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Februar 2015 offen gelassen, ob sich Syrer, die über Griechenland nach Deutschland eingeschleust wurden, überhaupt auf den Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention berufen können. Jedenfalls, so der Bundesgerichtshof, bleibe die Strafbarkeit des Schleusers hiervon unberührt. Das gelte selbst dann, wenn die Einreise aus einem Land erfolge, in das – wie im Fall Griechenland – keine Asylsuchenden mehr rücküberstellt werden, weil die dortigen Asylverfahren den Standards der Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr genügen. Von Faymanns Österreich ist Selbiges noch nicht behauptet worden.
Schleuser also ist, wer Ausländern bei der unerlaubten Einreise hilft, sei es gegen Entgelt, wiederholt, oder zugunsten Mehrerer. Dass Merkels Entscheidung und die hierauf beruhenden Anweisungen an die Behörden, gesetzeswidrig zu handeln, mehreren Ausländern eine relevante Hilfe waren, darauf ist die Kanzlerin ja gerade stolz.
Und doch ist es nicht nur politische Korrektheit und Opportunität, dass noch kein Staatsanwalt beim Bundestag einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Frau Dr. Merkel gestellt hat. Denn Frau Dr. Merkel handelte nicht wie jeder X-beliebige Rechtsunterworfene. Sie handelte bei ihrer Entscheidung im Namen der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der EU. Und dieser Mitgliedstaat der EU kann nach den einschlägigen EU-Regeln („Dublin III-Verordnung“) beschließen, Asylanträge zu prüfen, für die eigentlich ein anderer Mitgliedstaat zuständig gewesen wäre, nämlich grundsätzlich der erste, an dessen Tür der Ausländer klopft.
Dieses Selbsteintrittsrecht macht nur Sinn, wenn den betreffenden Personen auch die Einreise gestattet wird. Ob es ausgeübt wird, steht im freien Ermessen jedes Mitgliedstaats. Diesen Ermessensspielraum kann das deutsche Ausländerrecht nun nicht dadurch verschließen, dass es die betreffende politische Entscheidung als Einschleusen von Ausländern für strafbar erklärt. Also bleibt Merkels Entscheidung als politische Ermessensausübung im Ergebnis doch straffrei.
Trotzdem lehrt der allseits konstatierte Zusammenbruch des geltenden Ausländer- und Asylrechts etwas. Merkel und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung agieren jenseits des Rechtsstaats. Sie haben das Recht flächendeckend außer Kraft gesetzt. Ein Ende dieses Ausnahmezustands ist nicht in Sicht. Ziel ist es, die hiesige Gesellschaft durch eine neue Bevölkerungszusammensetzung zu verändern. Merkel nimmt auch in Kauf, dass die gegenwärtige Staats- und Gesellschaftsordnung gänzlich zusammenbricht. Das aber ist nichts weniger als ein revolutionärer Akt, ein Regierungsputsch.
Gefragt ist jetzt eine sehr deutliche außerparlamentarische Reaktion, die sicherstellt, dass die Staatsgewalt weiterhin vom deutschen Volk ausgeht, dass das deutsche Staatsvolk nicht in einer Völkerwanderung untergeht. In letzter Konsequenz haben alle Deutschen (merke: nicht jedermann) ein Recht zum Widerstand gegen jeden, der es wie Frau Merkel unternimmt, die gegenwärtige Ordnung zu beseitigen. Die gesetzlose, massenhafte Einwanderung kann jedenfalls nicht bis September 2017 andauern. Volksverhetzung? Nein, Zitat Art. 20 Grundgesetz!
Quelle: PI
Linkverweise:
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One Comment
ups2009
Waffen in Kontainer im Flüchtlings – Lager ” Warenshof ” ,ehemals ” SS 20 – Standort “…IRONIE der Geschichte ?!
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2015/09/28/waffen-in-kontainer-im-fluechtlings-lager-warenshof-ehemals-ss-20-standort-ironie-der-geschichte/