ARD-ZDF-Gebühren-Terror: Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass der “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” nicht rechtsfähig ist. Zwangsvollstreckungen, die sich auf diese öffentliche-rechtlichen Geldeintreiber als Gläubiger berufen, sind rechtswidrig. Auch ansonsten weisen die Zwangsvollstreckungen grobe Formfehler auf.
TV-Gebühren nicht zahlen? Was tun gegen GEZ? Millionen wehren sich gegen die neue ARD-ZDF-Steuer. Angeblich gibt es Hundertausende Widersprüche gegen “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”. Der Beitragsservice selbst aber auch die Gerichte sind offenbar überlastet. Laut Insidern gibt es derzeit…
-60000 Vollstreckungsversuche pro Monat
-Bis zu 2 Millionen Menschen verweigern angeblich immer noch die TV-Steuer.
-Bisher sind rund 15 Millionen Mahnbescheide rausgegangen.
Jetzt hat ein Gericht entschieden: Viele Vollstreckungsversuche weisen offenbar einen gravierenden Formfehler auf: Der Gläubiger ist nicht eindeutig spezifiziert.
Auf den Schreiben wird oft eine Rundfunkanstalt genannt und gleichzeitig der “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”. Bei einer Zwangsvollstreckung muss der Gläubiger aber eindeutig erkennbar sein. Und: es kann nur eine natürliche oder juristische Person sein. (Also ein Mensch oder eine GmbH, AG, etc – leider auch eine “öffentlich-rechtliche Anstalt”)
Problem beim “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”: Dieser Verein ist praktisch nichts. Es ist eine nicht näher definierte Geldeintreibungs-Stelle der Anstalten.
Das Urteil im Einzelnen und noch mehr… ist hier zu lesen
Linkverweise:
- ARD ZDF Gebühren-Terror: die schlimmsten Fälle
- Musterschreiben gegen die Rundfunkgebühr – GEZ-Gebühren
- Vollstreckungsbeamter wurde von GEZ geschickt und abgewiesen
- 10 Punkte Plan gegen die GEZ
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